Betreff
Benutzungspflicht von Radwegen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vorlage
1082/2010
Art
Anfrage (Stadtrat)

In der Beschlussvorlage 0278/2010 für den Park und Verkehrsausschuss zur "StVO-Novelle zum 1. September 2009 - Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen" wird darauf verwiesen, dass "alle bestehenden Radwege hinsichtlich der Benutzungspflicht nach den neuen Gesetzmäßigkeiten (1. September 2009) hin zu überprüfen und die betroffenen Radwege bis spätestens 31. August 2019 aus der Benutzungspflicht herauszunehmen" sind. Bezüglich Radwegbenutzungspflichten (Verkehrszeichen 237, 240 und 241) hat der Gesetzgeber jedoch keine solche Frist vorgesehen.

Benutzungspflichtige Radwege sollen seit der StVO-Novelle von 1997 nur im Ausnahmefall und unter besonderen Voraussetzungen angeordnet werden (Vgl. hierzu: BayVGH, AZ: 11 B 08.186).