Betreff
Antrag Nr. 82/2010 der öfp: "Errichtung eines Ausflugszieles am Polder"
Vorlage
0962/2010
Aktenzeichen
17 11 10.17
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

 

Im Zusammenhang mit der Errichtung des Polders Bodenheim/Laubenheim wurde seitens des Ortsbeirates Laubenheim angeregt, ein Ausflugsziel am Polder zu errichten.

Es war z. B. angedacht, steinerne Lesebänke an geeigneter Stelle am Damm bzw. auf dem Damm aufzustellen. Da dies jedoch eine Behinderung von Einsatzkräften bei Polderflutungen darstellen würde, konnte dem seitens der SGD-Süd, Neubaugruppe Speyer, nicht zugestimmt werden.

Daher hat man sich mit dem Ortsbeirat dahingehend verständigt, dass am Erich-Koch-Höhenweg ein Aussichtspunkt eingerichtet wird, an dem die Lesebänke und eine den Polder erläuternde Schautafel aufgestellt werden. Da es sich bei dem Aussichtspunkt um einen Teil einer  Ausgleichsfläche (in der Gewann Distelfink, oberhalb des Koppborn) aus der früheren Flurbereinigung am Laubenheimer Hang handelt, muss eine Ersatzfläche (ca. 400 m²) an anderer Stelle am Laubenheimer Hang gefunden werden. Diesbezüglich werden vom Ortsbeirat noch Gespräche mit der Landwirtschaft geführt.

Nach Auskunft der Neubaugruppe Speyer besteht die Bereitschaft die Maßnahme zu finanzieren. Hierzu wurde bereits das Ingenieurbüro Jestaedt beauftragt, eine Konzeption zu erstellen.

Die Prüfung der Kalksteine aus dem Steinbruch Laubenheim (ehemals HeidelbergerCement AG) durch den Steinmetz, Herrn Engelbrecht ergab, dass dieser Kalkstein aufgrund seiner Porosität und Ungleichförmigkeit nicht für die Herstellung der Steinbänke geeignet ist. Herr Engelbrecht wird sich mit dem Landesamt für Geologie und Bergbau in Verbindung setzen um die Adressen von Steinbruchbetrieben mit geeigneten Gesteinsarten zu erhalten.

Hinsichtlich der Pflege und Unterhaltung dieser Fläche mit den Ruhebänken, ist seitens des Ortsbeirates vorgesehen, die Heimatvereine hiermit zu betrauen. Entsprechende Gespräche sollen noch geführt werden.

 

Der Orsbeirat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und erklärt den Antrag als erledigt.