Betreff
"L 66" (erneute öffentliche Auslegung) Bebauungsplanentwurf "Oppenheimer Straße (L 66)" hier: - Behandlung der Stellungnahmen gem. § 3 Abs 2 BauGB - Erneute Vorlage in Planstufe II - Durchführung der erneuten, eingeschränkten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
0920/2010
Aktenzeichen
61 26 - L 66
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss / der Ortsbeirat Mainz-Laubenheim empfiehlt, der Stadtrat beschließt zu dem o. g. Bauleitplanentwurf:

 

1.         Die Zurückweisung, bzw. Aufnahme der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB,

 

2.         die erneute Vorlage in Planstufe II,

 

3.         die erneute, eingeschränkte öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB