Betreff
Bauleitplanverfahren "Gutshof Laubenheimer Höhe - VEP (L 68)" - Planstufe II a) Änderung Nr. 35 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Gutshof Laubenheimer Höhe - VEP (L 68)" hier: - Erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB - Vorlage in Planstufe II - Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB b) Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Gutshof Laubeheimer Höhe - VEP (L 68)"hier: - Erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Vorlage in Planstufe II - Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
0915/2010
Aktenzeichen
61 20 02 Ä 35 und 61 26 Lau 68
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt zu den o. g. Bauleitplanentwürfen:

 

1.    den erneuten Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB,

2.    die Vorlage in Planstufe II,

3.    die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.