Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 0162/2010 SPD, Ortsbeirat Mainz-Neustadt hier: Erhöhung der Attraktivität der Boppstraße
Vorlage
0910/2010
Aktenzeichen
80/ 80 03
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

 

Die Verwaltung hat mit dem für die Weihnachtsbeleuchtung der Wellritzstraße in Wiesbaden zuständigen Stadtteilmanagement Kontakt aufgenommen und folgende Informationen erhalten.

 

-      Es wurden mit Spendengeldern der dort ansässigen Gewerbetreibenden und mit Zuschüssen der „sozialen Stadt“ Leuchtmittel angeschafft, die jetzt in Besitz der Initiative Westend e. V. sind.

-      Die gesamte Weihnachtsbeleuchtung wird von den Gewerbetreibenden der Wellritzstraße und der Initiative Westend e.V. in Eigeninitiative durchgeführt.

-      Dazu wird ein Hubsteiger angemietet, mit dem die Beleuchtung an den Häuserfassaden angebracht wird.

 

Benötig wird:

-      Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde für Benutzung des Hubsteigers auf der Straße, evtl. „reservieren“ von Parkplätzen. Prüfung der Überspannungen (Sicherheit, Funktionsfähigkeit) durch die Stadtwerke, alle 4 Jahre vorgeschrieben (jedes Jahr zur Absicherung empfohlen).

 

Für genauere Informationen der technischen Umsetzung und weitere Fragen steht das Stadtteilmanagement telefonisch zur Verfügung.

 

Die für das Anbringen einer Weihnachtsbeleuchtung relevante Länge der Boppstraße beträgt rd. 600 m.

Um keine nachteilige Wirkung zu erzielen, sollten die Überspannungen mind. alle 25 Meter angebracht werden. Die günstigste Form einer Überspannung sind die sog. Ice-Lights, so wie sie auch auf dem Mainzer Weihnachtsmarkt eingesetzt werden (ohne Motiv). 24 Stränge würden benötigt werden, zusätzlich die Montage, das Setzen der Befestigungen sowie die statische Prüfung.

 

Für die geforderte Weihnachtsbeleuchtung ist mit Kosten (Anschaffung inklusive Montage) in Höhe von rd. 35.000 € im ersten Jahr zu rechnen. In den Folgejahren entstehen Kosten für die Lagerung und Montage, die laut Anbieter in Höhe von rd. 8.000 € angegeben wurden.

 

Inwiefern bei der Montage auf eine Fremdfirma zu verzichten ist, sollte auch rechtlich genauestens geprüft werden.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Vorfeld einer geplanten Anbringung von Weihnachtsbeleuchtung sowohl aus technischer, als auch stadtpflegerischer Sicht die Umsetzung zunächst zwingend geprüft werden muss.