Betreff
Kindertagesstätte auf dem Hochschulgelände in Trägerschaft des Studierendenwerks u. a., Nachbewilligung von Haushaltsmitteln in den Ergebnishaushalten 2011 ff.
Vorlage
0895/2010
Aktenzeichen
51 03 02 00
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte
Die Stadt Mainz gewährt der
Trägergemeinschaft der 6-gruppigen Kindertagesstätte auf dem Hochschulgelände über
die bislang bewilligten Zuschüsse gemäß Stadtratsbeschluss vom 29.04.2009
hinaus, die gesamten Regelzuschüsse nach dem Kindertagesstättengesetz
Rheinland-Pfalz (KitaG). Die erforderlichen Mittel werden ab dem Haushalt 2011
bei Sachkonto 55990001 zu Lasten der Leistung L360505001 eingestellt.
Die Stadt Mainz beantragt zum teilweisen
Ausgleich Zuweisungen des Landes gemäß § 10 Abs. 4 KitaG (Erstattung von
anteilig getragenen Personalkosten für Kinder mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz
außerhalb des Mainzer Jugendamtsbezirks).