Bei der Anlage von Fußgängerüberwegen ist
die Straßenverkehrsbehörde an die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung
von Fußgängerüberwegen gebunden.
Nach dieser Richtlinie sind
Fußgängerüberwege in Tempo 30 Zonen entbehrlich. Weiterhin ist nach der
Richtlinie die Anlage eines Fußgängerüberweges ab einer Nutzung von 50 Fußgängern
in der Spitzenstunde bei 200 Kraftfahrzeugen in derselben Zeit möglich.
Empfohlen werden Fußgängerüberwege erst ab Fußgängerstärken von 100 Fußgängern
und 300 Kraftfahrzeugen in einer Stunde.
Das geeignete Mittel um Fußgänger in ein
gefahrloses queren innerhalb einer 30 km/h Zone zu ermöglichen, sind
Querungsanlagen wie z. B. Mittelinseln oder Aufpflasterungen. Für die Querung
der Karlsbader Straße wurde der Einbau einer Mittelinsel gewählt. Hierdurch
müssen sich Fußgänger jeweils nur in eine Richtung orientieren, um danach bei
einem Aufenthalt in Höhe der Mittelinsel die nächste Fahrbeziehung in Angriff
zu nehmen.
Auch wurde durch den Einbau der Mittelinsel
erreicht, dass die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge deutlich gesenkt werden.
Wir gehen davon aus, dass hierdurch ein
optimaler Ausbau gewählt wurde, der den Belangen der Fußgänger und Kinder dort
Rechnung trägt.