Betreff
Antrag Nr. 0213/2010 der CDU Ortsbeiratsfraktion Mainz-Gonsenheim hier: Errichtung eines Fußgängerüberweges
Vorlage
0871/2010
Aktenzeichen
68 10 Go K 3
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

Bei der Anlage von Fußgängerüberwegen ist die Straßenverkehrsbehörde an die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen gebunden.

 

Nach dieser Richtlinie sind Fußgängerüberwege in Tempo 30 Zonen entbehrlich. Weiterhin ist nach der Richtlinie die Anlage eines Fußgängerüberweges ab einer Nutzung von 50 Fußgängern in der Spitzenstunde bei 200 Kraftfahrzeugen in derselben Zeit möglich. Empfohlen werden Fußgängerüberwege erst ab Fußgängerstärken von 100 Fußgängern und 300 Kraftfahrzeugen in einer Stunde.

 

Das geeignete Mittel um Fußgänger in ein gefahrloses queren innerhalb einer 30 km/h Zone zu ermöglichen, sind Querungsanlagen wie z. B. Mittelinseln oder Aufpflasterungen. Für die Querung der Karlsbader Straße wurde der Einbau einer Mittelinsel gewählt. Hierdurch müssen sich Fußgänger jeweils nur in eine Richtung orientieren, um danach bei einem Aufenthalt in Höhe der Mittelinsel die nächste Fahrbeziehung in Angriff zu nehmen.

 

Auch wurde durch den Einbau der Mittelinsel erreicht, dass die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge deutlich gesenkt werden.

 

Wir gehen davon aus, dass hierdurch ein optimaler Ausbau gewählt wurde, der den Belangen der Fußgänger und Kinder dort Rechnung trägt.