Betreff
Neuorganisation des Sportausschusses
Vorlage
0841/2010
Aktenzeichen
10 25 07 / 92
Art
Beschlussvorlage
Der Sportausschuss und der Haupt- und
Personalausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt:
- Der
Sportausschuss wird gem. § 44 Abs. 3 GemO mit sofortiger Wirkung
aufgelöst.
- Der
Sportausschuss wird gem. § 44 Abs. 2 GemO mit 14 Mitgliedern der
Stadtratsfraktionen entsprechend der Verteilung der Sitze gem. § 45 Abs. 1
KWG im Verhältnis 4 (CDU) : 3 (SPD) : 3 (B’ 90) : 1 (FDP) : 1 (ödp/FW) : 1
(REP) : 1 (LINKE) sowie einem Mitglied des Stadtsportverbandes neu
gebildet.
- Alle
namentlich gewählten Mitglieder besitzen Stimmrecht.
Im weiteren Verfahren sind die Mitglieder
und Stellvertreterinnen und Stellvertreter von den Fraktionen und dem
Stadtsportverband namentlich zu benennen und vom Stadtrat zu wählen.