Betreff
Neuorganisation des Sportausschusses
Vorlage
0841/2010
Aktenzeichen
10 25 07 / 92
Art
Beschlussvorlage

Der Sportausschuss und der Haupt- und Personalausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Sportausschuss wird gem. § 44 Abs. 3 GemO mit sofortiger Wirkung aufgelöst.

 

  1. Der Sportausschuss wird gem. § 44 Abs. 2 GemO mit 14 Mitgliedern der Stadtratsfraktionen entsprechend der Verteilung der Sitze gem. § 45 Abs. 1 KWG im Verhältnis 4 (CDU) : 3 (SPD) : 3 (B’ 90) : 1 (FDP) : 1 (ödp/FW) : 1 (REP) : 1 (LINKE) sowie einem Mitglied des Stadtsportverbandes neu gebildet.

 

  1. Alle namentlich gewählten Mitglieder besitzen Stimmrecht.

 

 

Im weiteren Verfahren sind die Mitglieder und Stellvertreterinnen und Stellvertreter von den Fraktionen und dem Stadtsportverband namentlich zu benennen und vom Stadtrat zu wählen.