Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 0447/2010, CDU-Fraktion, Ortsbeirat Mainz-Lerchenberg, hier: Abwehr zusätzlichen Fluglärms vom Rhein-Main-Flughafen
Vorlage
0763/2010
Aktenzeichen
17.51.45.21
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

Der Ortsbeirat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und erklärt den Antrag 0447/2010 für erledigt.

 

Stellungnahme:

Die im Antrag Nr. 0447/2010 der CDU-Fraktion Mainz-Lerchenberg angeführte Flugroute „Südumfliegung“ wurde von den Rechtsanwälten der Stadt Mainz im Rahmen der Beweisaufnahme am Hessischen Verwaltungsgerichtshof stark in Frage gestellt. Hierüber wurde, von der Stadt Mainz unterstützt, ein Gutachten des ehemaligen Leiters des Betriebes der Tower- und Anfluglotsen Flughafen Zürich erstellt. Das Hessische Verwaltungsgericht hat sich mit diesem Beweismaterial bisher nicht auseinander gesetzt, da die Musterklage „Flörsheim“ nicht verhandelt werden soll.

Das einzige Rechtsmittel gegen diese Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichts ist eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht, die sich in Vorbereitung befindet.

In der Sitzung des Mainzer Stadtrates am 23.03.2010 wurde einstimmig beschlossen, dass die Stadt Mainz weiterhin die ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausnutzt, um die Belastungen der Mainzerinnen und Mainzer in möglichst geringem Umfang zu halten.

 

Außerhalb der gerichtlichen Auseinandersetzungen nimmt Herr Beigeordneter Reichel in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender der Fluglärmkommission die Möglichkeit wahr, dieser Ausweitung der Flugbewegungen auf der Flugroute „Südumfliegung“ entgegen zu wirken.

 

Ende April werden erste Gespräche mit dem Land Rhein-Land-Pfalz stattfinden, um gemeinsam gegen eine zunehmende Verlärmung des Landes Rheinland-Pfalz vorzugehen.