Der Ortsbeirat nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis und erklärt den Antrag 0447/2010 für erledigt.
Stellungnahme:
Die im Antrag Nr. 0447/2010 der CDU-Fraktion
Mainz-Lerchenberg angeführte Flugroute „Südumfliegung“ wurde von den
Rechtsanwälten der Stadt Mainz im Rahmen der Beweisaufnahme am Hessischen
Verwaltungsgerichtshof stark in Frage gestellt. Hierüber wurde, von der Stadt
Mainz unterstützt, ein Gutachten des ehemaligen Leiters des Betriebes der
Tower- und Anfluglotsen Flughafen Zürich erstellt. Das Hessische
Verwaltungsgericht hat sich mit diesem Beweismaterial bisher nicht auseinander
gesetzt, da die Musterklage „Flörsheim“ nicht verhandelt werden soll.
Das einzige Rechtsmittel gegen diese
Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichts ist eine Beschwerde beim
Bundesverfassungsgericht, die sich in Vorbereitung befindet.
In der Sitzung des Mainzer Stadtrates am
23.03.2010 wurde einstimmig beschlossen, dass die Stadt Mainz weiterhin die ihr
zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausnutzt, um die Belastungen der
Mainzerinnen und Mainzer in möglichst geringem Umfang zu halten.
Außerhalb der gerichtlichen
Auseinandersetzungen nimmt Herr Beigeordneter Reichel in seiner Funktion als
stellvertretender Vorsitzender der Fluglärmkommission die Möglichkeit wahr,
dieser Ausweitung der Flugbewegungen auf der Flugroute „Südumfliegung“ entgegen
zu wirken.
Ende April werden erste Gespräche mit dem
Land Rhein-Land-Pfalz stattfinden, um gemeinsam gegen eine zunehmende
Verlärmung des Landes Rheinland-Pfalz vorzugehen.