Betreff
Bauleitplanverfahren VEP "He 116/1.Ä "(Aufstellungsbeschluss) a) Änderung Nr. 36 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wirtschaftspark Mainz Süd - 1. Änderung - VEP (He 116/1.Ä)" hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB b) Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauunsplanes "Wirtschaftspark Mainz Süd - 1. Änderung - VEP (He 116/1.Ä)" hier: Entscheidung über die Einleitung gem. § 12 Abs. 2 BauGB und Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
0555/2010
Aktenzeichen
61 20 02 Ä 36 und 61 26 He 116/1. Ä
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss empfiehlt, der Ortsbeirat Mainz-Hechtsheim/ der Ortsbeirat Mainz-Ebersheim nimmt zur Kenntnis, der Stadtrat beschließt:

 

zu a)                 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB,

 

zu b)                 die Einleitung des VEP auf der Grundlage der vom Investor vorgelegten Plangrundlagen gemäß § 12 Abs. 2 BauGB und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.