Seit 2005 bietet Google ihren Nutzern den
Dienst „Google Map“ an. Dieser ermöglicht es, Orte, Straßenzüge, Hotels und
andere Objekte online zu suchen, um deren Position dann auf einer Karte oder
auf einem Bild von der Erdoberfläche (per Satelliten- und Luftbilder) in
nutzbarer Form im Internet anzuzeigen. Im letzten Jahr war die Firma auch in
Mainz unterwegs und fotografierte Straßenzüge.
Diese Vorgehensweise stößt bei den
Datenschützern in Deutschland auf große Kritik. Denn die Aufnahmen von Personen
und Kfz-Kennzeichen geschehen ohne die Einwilligung der betroffenen Personen.
Auch werden Lage und Zugänge zu privaten Grundstücken genauestens
lokalisierbar. Die Stadt Mainz hat dazu dankenswerterweise einen
Musterwiderspruch im Internet zur Verfügung gestellt (siehe auch:
https://www.mainz.de/WGAPublisher/online/html/default/ekog-7wuger.de.html).
Die Google Germany GmbH hat die
Widerspruchsführer mittlerweile angeschrieben. Die Antwort fällt – neben
Werbung für das Projekt – dürftig aus: „Google entwickelt derzeit Mittel,
welche es Ihnen vor der Veröffentlichung von StreetView-Bildern aus Deutschland
ermöglichen werden, Google noch genauer über den Gegenstand Ihres Widerspruches
zu unterrichten. Dies betrifft Mittel, mit denen Sie uns helfen können, das
Gebäude oder Grundstück, auf welche sich Ihr Widerspruch bezieht, verlässlicher
zur identifizieren.“