Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der
Entwürfe der Bebauungspläne H87, H 88, und H 89 in der Zeit vom 26.03.2009 bis
15.05.2009 haben Anwohner im Stadtteil HaMü Einwände vorgebracht und
Nachbesserungen gefordert. In einem Schreiben vom 1. April 2009 von Wilhelm
Nagel, seinerzeit Ortsbeiratsmitglied in HaMü, an die Stadtverwaltung Mainz Amt
61, wurden die Forderungen zur Nachbesserungen und Verhinderung der starken
baulichen Verdichtung der Bebauungspläne begründet.
Die Forderung: In der Straße Am Fort
Gonsenheim, vom Bahnübergang bis an den Dr. Martin-Luther-King-Weg, stehen ein-
und zweigeschossige Häuser mit großen Grundstücken, die in den nächsten Jahren
voraussichtlich zum Verkauf anstehen. Um zu verhindern, dass diese wertvollen
Grundstücke nach § 34 BauGB total zugebaut werden, sollten die entsprechenden
Bebauungspläne ergänzt werden. Das gleiche gilt für die gesamte Straße An der
Allee. Hierbei haben die Grundstücke Nr. 65 und 94 in der Straße An der Allee
einen besonderen Stellenwert. Sollten diese Grundstücke mit Wohnblocks bebaut
werden, wird die durchgängige Luftzufuhr vom Münchfeld bis zum Kingpark
gestoppt. Weiteres Grün, Bäume und Sträucher fallen weg, die für die
Luftreinhaltung von großer Bedeutung sind.
Im Antwortschreiben des Stadtplanungsamtes
vom 30.10.09 wird eine Nachbesserung der Bebauungspläne ohne Begründung
abgelehnt.
Viele Anwohner und Bürger sind über diese
Ablehnung zu Recht empört und können nicht verstehen, warum die Lebensqualität
durch eine weitere bauliche Verdichtung beeinträchtigt werden soll. Einige
Bewohner haben bereits beim zuständigen Amt protestiert, auch die Presse
berichtete von aufgebrachten Bürgern. Es entsteht bei den betroffenen Anwohner
der Einruck, dass die Grundstücke für bestimmte Spekulanten vorgehalten werden
sollen.
Die gnadenlose Ausnutzung von Grundstücken
und damit einhergehende Vernichtung von Grünflächen mit Baumbestand zu Gunsten
von Wohnblocks ist sehr auffällig. Die rechte Seite der Straße Am Fort
Gonsenheim, beginnend Am Taunusblick bis Bahnübergang, ist bereits durchgängig
mit Wohnblocks zugebaut und die letzten Lücken werden zur Zeit geschlossen. Es
ist nicht mehr möglich, zwischen den Wohnblocks einen Baum zu pflanzen. Eine
weitere Verdichtung erfolgt zurzeit im Jugendwerk, ebenfalls in der Straße Am
Fort Gonsenheim. Ein riesiger Bauklotz, der die Gegend verschandelt, geht
seiner Vollendung entgegen. Vor diesem Hintergrund darf nicht weiter nach § 34
BauGB gebaut werden.