Betreff
Bebauungspläne H 87, H 88 und H 89, hier: Bürgereinwendungen zur Nachverdichtung (REP)
Vorlage
0290/2010
Art
Anfrage (Stadtrat)

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der Bebauungspläne H87, H 88, und H 89 in der Zeit vom 26.03.2009 bis 15.05.2009 haben Anwohner im Stadtteil HaMü Einwände vorgebracht und Nachbesserungen gefordert. In einem Schreiben vom 1. April 2009 von Wilhelm Nagel, seinerzeit Ortsbeiratsmitglied in HaMü, an die Stadtverwaltung Mainz Amt 61, wurden die Forderungen zur Nachbesserungen und Verhinderung der starken baulichen Verdichtung der Bebauungspläne begründet.

Die Forderung: In der Straße Am Fort Gonsenheim, vom Bahnübergang bis an den Dr. Martin-Luther-King-Weg, stehen ein- und zweigeschossige Häuser mit großen Grundstücken, die in den nächsten Jahren voraussichtlich zum Verkauf anstehen. Um zu verhindern, dass diese wertvollen Grundstücke nach § 34 BauGB total zugebaut werden, sollten die entsprechenden Bebauungspläne ergänzt werden. Das gleiche gilt für die gesamte Straße An der Allee. Hierbei haben die Grundstücke Nr. 65 und 94 in der Straße An der Allee einen besonderen Stellenwert. Sollten diese Grundstücke mit Wohnblocks bebaut werden, wird die durchgängige Luftzufuhr vom Münchfeld bis zum Kingpark gestoppt. Weiteres Grün, Bäume und Sträucher fallen weg, die für die Luftreinhaltung von großer Bedeutung sind.

Im Antwortschreiben des Stadtplanungsamtes vom 30.10.09 wird eine Nachbesserung der Bebauungspläne ohne Begründung abgelehnt.

Viele Anwohner und Bürger sind über diese Ablehnung zu Recht empört und können nicht verstehen, warum die Lebensqualität durch eine weitere bauliche Verdichtung beeinträchtigt werden soll. Einige Bewohner haben bereits beim zuständigen Amt protestiert, auch die Presse berichtete von aufgebrachten Bürgern. Es entsteht bei den betroffenen Anwohner der Einruck, dass die Grundstücke für bestimmte Spekulanten vorgehalten werden sollen.

Die gnadenlose Ausnutzung von Grundstücken und damit einhergehende Vernichtung von Grünflächen mit Baumbestand zu Gunsten von Wohnblocks ist sehr auffällig. Die rechte Seite der Straße Am Fort Gonsenheim, beginnend Am Taunusblick bis Bahnübergang, ist bereits durchgängig mit Wohnblocks zugebaut und die letzten Lücken werden zur Zeit geschlossen. Es ist nicht mehr möglich, zwischen den Wohnblocks einen Baum zu pflanzen. Eine weitere Verdichtung erfolgt zurzeit im Jugendwerk, ebenfalls in der Straße Am Fort Gonsenheim. Ein riesiger Bauklotz, der die Gegend verschandelt, geht seiner Vollendung entgegen. Vor diesem Hintergrund darf nicht weiter nach § 34 BauGB gebaut werden.