Betreff
Personelle Besetzung im Frauenbüro der Stadt Mainz
Vorlage
0209/2010
Art
Anfrage (Stadtrat)

Die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist ein Verfassungsauftrag. Im Landesgleichstellungsgesetz und in der Gemeindeordnung (§ 2, Abs. 6) gibt es hierzu klare Vorgaben. Die Gemeindeordnung schreibt z. B. in kreisfreien Städten eine hauptamtliche Besetzung  vor.

 

Im Frauenbüro der Stadt Mainz sind seit 2000 zwei 50%-Stellen gestrichen worden. Aktuell ist eine Vollzeitstelle mit einem sog. „KW Vermerk“ versehen. Eine Vollzeitbeschäftigte wird im Mai 2010 in die aktive Phase der Altersteilzeit gehen.