Betreff
Personelle Besetzung im Frauenbüro der Stadt Mainz
Vorlage
0209/2010
Art
Anfrage (Stadtrat)
Die
Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist ein
Verfassungsauftrag. Im Landesgleichstellungsgesetz und in der Gemeindeordnung
(§ 2, Abs. 6) gibt es hierzu klare Vorgaben. Die Gemeindeordnung schreibt z. B.
in kreisfreien Städten eine hauptamtliche Besetzung vor.
Im Frauenbüro
der Stadt Mainz sind seit 2000 zwei 50%-Stellen gestrichen worden. Aktuell ist
eine Vollzeitstelle mit einem sog. „KW Vermerk“ versehen. Eine Vollzeitbeschäftigte
wird im Mai 2010 in die aktive Phase der Altersteilzeit gehen.