Betreff
„Das Mainzer Straßenbahnnetz weiter ausbauen!“ (Antrag 0943/2020)
Sachstandsbericht zur Variantenbetrachtung für Teilprojekt 3 (Anbindung Heiligkreuz-Viertel) und Beschluss über die weitere Vorgehensweise
Vorlage
0812/2026
Aktenzeichen
68
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Stadtvorstand, die Ortsbeiräte Oberstadt, Hechtsheim und Weisenau sowie der Ausschuss für Mobilität nehmen den Stand der Trassenentwicklung zur Straßenbahnerweiterung Teilprojekt 3 „Anbindung Heiligkreuz-Viertel“ zur Kenntnis und empfehlen dem Stadtrat nachfolgende Beschlusslage. Der Stadtrat beschließt:

  1. Der Stadtrat bekräftigt das Ziel, das Mainzer Straßenbahnnetz im Sinne des Beschlusses „Das Mainzer Straßenbahnnetz weiter ausbauen!“ (Antrag 0943/2020) weiterzuentwickeln und das Teilprojekt 3 als wesentlichen Bestandteil dieses Gesamtvorhabens voranzutreiben. Der Stadtrat bezieht sich hierbei auch auf das Ergebnis der Beratungen im Interessenbeirat als Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung.
  2. Der Stadtrat unterstützt die fachliche Einschätzung der Mainzer Verkehrsgesellschaft (MVG) und der Verwaltung, das Teilprojekt 3 zur Entlastung bestehender Streckenabschnitte und zur Stärkung der Netzresilienz bereits ab dem Abschnitt Hauptbahnhof West zu entwickeln. Hierdurch erhält u.a. die Universitätsmedizin einen direkten und leistungsfähigen Anschluss an das Straßenbahnnetz.
  3. Auf Grundlage der vorliegenden Variantenuntersuchungen wird die Trassenführung, die eine durchgängige Entwicklung entlang der Langenbeckstraße vorsieht, als vorrangig zu vertiefende Planungsoption bestätigt. Die MVG und die Verwaltung werden beauftragt, diese Trassenlogik im weiteren Verfahren prioritär auszuarbeiten und die hierfür relevanten fachlichen, technischen und genehmigungsrechtlichen Fragestellungen zu klären.
  4. Der Stadtrat spricht sich dafür aus, eine Verlängerung der Streckenführung über die reine Anbindung des Heiligkreuzviertels auf die Frankenhöhe und nach Weisenau in Betracht zu ziehen („Y-Variante“)
  5. Für diese Streckenoptionen werden die Verwaltung und die MVG beauftragt, die mit der Planung verbundenen Auswirkungen auf den Straßenraum, insbesondere auf Baumbestand, Grünstrukturen, geschützte Kulturdenkmäler, ruhenden Verkehr sowie die Belange des Fuß- und Radverkehrs im weiteren Verfahren vertieft zu untersuchen und in geeigneter Weise darzustellen. Dem Anspruch einer möglichst weitreichenden Bevorrechtigung des Straßenbahnverkehrs ist in der Abwägung der Belange angemessen Rechnung zu tragen.
  6. Die Ergebnisse der weiteren Vertiefung sind in einer fortgeschriebenen Beschlussvorlage zusammenzuführen, die möglichst zeitnah vorgelegt wird und eine belastbare Grundlage für die Festlegung der vertieften Planung einer Vorzugsvariante bildet.