Begründung:
Stadt ist immer
auch Wandel, Maßstäbe von gestern müssen stets an die Anforderungen von Morgen
angepasst werden.
Bereits heute
genießen Photovoltaikanlagen auf dem Dach Priorität gegenüber den Zielen von
Erhaltungssatzungen. Vor diesem Hintergrund ist es nur folgerichtig, logisch
und konsequent, dem so erzeugten Strom auch unmittelbar einer ökologischen
Nutzung in Form von Eigenstrom zuzuführen. Energieerzeugung und -Nutzung müssen
immer zusammengedacht werden. Der stärkste Anreiz für E-Mobilität besteht
darin, das eigene E-Fahrzeug auch kostengünstig mit selbst erzeugtem Strom zu
fahren. Dieser Anreiz wirkt nachhaltiger als jede Förderprämie die letztendlich
von allen Steuerzahlern bezahlt wird.
Dem darf auch
eine Erhaltungssatzung nicht entgegenstehen.
Eine moderne Stadtentwicklung muss
wirtschaftliche Vernunft und ökologische Zielsetzungen miteinander verbinden.
Der Ausbau der Elektromobilität und der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur ist
ein Bestandteil der Verkehrswende und erfordert zugleich
investitionsfreundliche Rahmenbedingungen im privaten Raum.
Gerade in dicht bebauten innerstädtischen
Lagen ist die Errichtung von Ladeinfrastruktur häufig nur dann realistisch,
wenn auf dem eigenen Grundstück ein Stellplatz geschaffen werden kann, der den
Strombedarf auch durch eine entsprechende Photovoltaikanlage selbst generiert werden kann.
Wenn Eigentümer bereit sind, erhebliche
private Investitionen in energetische Sanierung, moderne Haustechnik und
emissionsarme Mobilität zu tätigen, sollten diese Vorhaben nicht an nicht mehr
Zeit gemäßen und unverhältnismäßigen starren Auslegungen historischer Satzungen
scheitern.
Erhaltungssatzungen erfüllen eine wichtige
Funktion beim Schutz gewachsener Stadtbilder. Sie dürfen jedoch nicht zu
Investitionshemmnissen werden, wenn moderne, klimafreundliche und
flächeneffiziente Lösungen im Einzelfall möglich sind. Viele der bestehenden
Regelwerke stammen aus Zeiten, in denen Elektromobilität und private
Ladeinfrastruktur keine Rolle spielten. Ihre Anwendung muss daher daraufhin
überprüft werden, ob sie noch mit den heutigen Anforderungen vereinbar sind.
Ziel muss eine Weiterentwicklung hin zu
einer sachgerechten Abwägung sein: Stadtbildschutz und wirtschaftlich
sinnvolle, klimafreundliche Investitionen dürfen nicht gegeneinanderstehen,
sondern müssen in einen funktionalen Ausgleich gebracht werden.
Dabei sind insbesondere Lösungen zu
bevorzugen, die mit geringem Flächenverbrauch, hoher Effizienz und guter
gestalterischer Qualität verbunden sind.
Zudem entstehen in der Praxis
Wertungswidersprüche, wenn bestehende Stellplätze Bestandsschutz genießen,
neue, oft deutlich nachhaltigere und technisch modernere Lösungen jedoch
pauschal ausgeschlossen werden. Dies beeinträchtigt die Nachvollziehbarkeit
kommunaler Entscheidungen und schwächt die Investitionsbereitschaft privater
Eigentümer.
Eine investitionsfreundliche Auslegung
bestehender Spielräume stärkt Eigenverantwortung, beschleunigt die Umsetzung
der Verkehrswende und trägt gleichzeitig zur Modernisierung des Stadtbildes
bei. Die Stadt sollte daher ihre Regelwerke so weiterentwickeln, dass sie nicht
nur bewahren, sondern zugleich moderne, wirtschaftlich sinnvolle und
klimafreundliche Entwicklungen ermöglichen.
