Betreff
Erhaltungssatzungen weiterentwickeln (FDP)
Vorlage
0794/2026
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

Stadt ist immer auch Wandel, Maßstäbe von gestern müssen stets an die Anforderungen von Morgen angepasst werden.

Bereits heute genießen Photovoltaikanlagen auf dem Dach Priorität gegenüber den Zielen von Erhaltungssatzungen. Vor diesem Hintergrund ist es nur folgerichtig, logisch und konsequent, dem so erzeugten Strom auch unmittelbar einer ökologischen Nutzung in Form von Eigenstrom zuzuführen. Energieerzeugung und -Nutzung müssen immer zusammengedacht werden. Der stärkste Anreiz für E-Mobilität besteht darin, das eigene E-Fahrzeug auch kostengünstig mit selbst erzeugtem Strom zu fahren. Dieser Anreiz wirkt nachhaltiger als jede Förderprämie die letztendlich von allen Steuerzahlern bezahlt wird.

Dem darf auch eine Erhaltungssatzung nicht entgegenstehen.

Eine moderne Stadtentwicklung muss wirtschaftliche Vernunft und ökologische Zielsetzungen miteinander verbinden. Der Ausbau der Elektromobilität und der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur ist ein Bestandteil der Verkehrswende und erfordert zugleich investitionsfreundliche Rahmenbedingungen im privaten Raum.

Gerade in dicht bebauten innerstädtischen Lagen ist die Errichtung von Ladeinfrastruktur häufig nur dann realistisch, wenn auf dem eigenen Grundstück ein Stellplatz geschaffen werden kann, der den Strombedarf auch durch eine entsprechende Photovoltaikanlage selbst generiert werden kann.

Wenn Eigentümer bereit sind, erhebliche private Investitionen in energetische Sanierung, moderne Haustechnik und emissionsarme Mobilität zu tätigen, sollten diese Vorhaben nicht an nicht mehr Zeit gemäßen und unverhältnismäßigen starren Auslegungen historischer Satzungen scheitern.

Erhaltungssatzungen erfüllen eine wichtige Funktion beim Schutz gewachsener Stadtbilder. Sie dürfen jedoch nicht zu Investitionshemmnissen werden, wenn moderne, klimafreundliche und flächeneffiziente Lösungen im Einzelfall möglich sind. Viele der bestehenden Regelwerke stammen aus Zeiten, in denen Elektromobilität und private Ladeinfrastruktur keine Rolle spielten. Ihre Anwendung muss daher daraufhin überprüft werden, ob sie noch mit den heutigen Anforderungen vereinbar sind.

Ziel muss eine Weiterentwicklung hin zu einer sachgerechten Abwägung sein: Stadtbildschutz und wirtschaftlich sinnvolle, klimafreundliche Investitionen dürfen nicht gegeneinanderstehen, sondern müssen in einen funktionalen Ausgleich gebracht werden.

Dabei sind insbesondere Lösungen zu bevorzugen, die mit geringem Flächenverbrauch, hoher Effizienz und guter gestalterischer Qualität verbunden sind.

Zudem entstehen in der Praxis Wertungswidersprüche, wenn bestehende Stellplätze Bestandsschutz genießen, neue, oft deutlich nachhaltigere und technisch modernere Lösungen jedoch pauschal ausgeschlossen werden. Dies beeinträchtigt die Nachvollziehbarkeit kommunaler Entscheidungen und schwächt die Investitionsbereitschaft privater Eigentümer.

Eine investitionsfreundliche Auslegung bestehender Spielräume stärkt Eigenverantwortung, beschleunigt die Umsetzung der Verkehrswende und trägt gleichzeitig zur Modernisierung des Stadtbildes bei. Die Stadt sollte daher ihre Regelwerke so weiterentwickeln, dass sie nicht nur bewahren, sondern zugleich moderne, wirtschaftlich sinnvolle und klimafreundliche Entwicklungen ermöglichen.