Der Klimaschutzbeirat, der Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie und der Stadtrat nehmen die kommunale Wärmeplanung (KWP) für die Landeshauptstadt Mainz basierend auf dem vorliegenden finalen Bericht inkl. Anhängen zur Kenntnis.

Der Klimaschutzbeirat und der Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie empfehlen,

der Stadtrat beschließt:

1.      Die Landeshauptstadt Mainz strebt eine Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 an. Dies spiegelt sich auch in den gesetzten Zielszenarien der kommunalen Wärmeplanung wider. Im Rahmen ihrer gestalterischen und rechtlichen kommunalen Möglichkeiten ist die Stadt bestrebt, alles Realisierbare für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035 für Mainz umzusetzen. Dies allerdings mit dem Wissen, dass die eigene Gestaltungskraft der Kommune durch die aktuell gegebenen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der übergeordneten Landes-, Bundes- und EU-Ebene begrenzt wird.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die kommunale Wärmeplanung der Landeshauptstadt Mainz in vorliegender Form als informelles Planungsinstrument anzuwenden.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche Entscheidungen im Rahmen der Maßnahmenumsetzung in ihrem Verantwortungsbereich vorzubereiten und diese zur Beschlussfassung vorzulegen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Einzelmaßnahmen in der Verantwortung städtischer oder

stadtnaher Gesellschaften an diese weiterzuleiten und deren Umsetzung einzufordern.

5.      Die Planungsverantwortliche Stelle im Grün- und Umweltamt ist verantwortlich für die Prozesssteuerung der kommunalen Wärmeplanung, was die Überprüfung des Umsetzungsfortschritts der Maßnahmen, die Verstetigung des Prozesses, sowie die Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung beinhaltet. Die Maßnahmenverantwortlichen berichten der projektverantwortlichen Stelle regelmäßig über den Stand der Umsetzung. Ergänzend zu einer fortlaufenden und transparenten Information über den Umsetzungsstand wird spätestens alle 2,5 Jahre, angelehnt an den Prozess zum Masterplan 100% Klimaschutz, den Gremien ein Bericht zum Sachstand vorgelegt. Eine Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung wird gemäß Wärmeplanungsgesetz alle 5 Jahre vorgenommen.

6.      Die Maßnahmenverantwortlichen werden beauftragt, für die definierten Einzelmaßnahmen die Verantwortlichkeiten zu verifizieren, einen Maßnahmenumsetzungsplan zu erstellen und jeweils den konkreten Personal- und Finanzbedarf zu ermitteln. Sollte die Maßnahmenverantwortung noch nicht final geklärt sein, ist die planungsverantwortliche Stelle dafür verantwortlich, diese Festlegung für alle Maßnahmen nachzuverfolgen und ggf. zu koordinieren.

7.      Die kommunale Wärmeplanung ist auf Basis der aktuell gültigen Gesetze und Rahmenbedingungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene erstellt worden. Bei Änderungen werden diese im Rahmen einer Fortschreibung berücksichtigt und die Ergebnisse im Wärmeplan entsprechend angepasst.

8.      Die kommunale Wärmeplanung baut gemäß Stadtratsbeschluss 1195/2023 vom 11.10.2023 auf den Ergebnissen des Wärmemasterplans 2.0 auf. Die kommunale Wärmplanung aktualisiert, erweitert und konkretisiert die Resultate aus dem Wärmemasterplan 2.0. Damit sind die Ergebnisse des Wärmemasterplans 2.0 überholt. Bei zukünftigen Entscheidungen wird ab sofort die kommunale Wärmeplanung als gültiges informelles Planungsinstrument herangezogen.