Die Stadt Mainz
weist in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hin, dass das „Parken entgegen
der Fahrtrichtung“ spürbar zunehme und mit besonderen Gefahren beim Ausparken
und Einscheren in den fließenden Verkehr verbunden sei. Zugleich zeigt die
eigene Statistik der Verkehrsüberwachung, dass dieser Verstoß im Jahr 2025 mit
316 Verfahren bei insgesamt 138.676 Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr
lediglich einen Anteil von 0,23 Prozent ausmachte.
Gerade deshalb
ist aus liberaler Sicht eine nüchterne, faktenbasierte Bewertung geboten.
Verkehrspolitik darf sich nicht in punktuellen Schwerpunktsetzungen oder öffentlichkeitswirksamen
Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern muss sich an der tatsächlichen
Gefährdungslage orientieren. Wer eine konsequente Ahndung mit
Verkehrssicherheitsargumenten begründet, muss auch belastbar darlegen können,
wie sich diese Gefahren konkret im Unfallgeschehen niederschlagen – und wie sie
im Verhältnis zu anderen Formen des Falschparkens zu bewerten sind, etwa dem
Gehwegparken, dem Parken im Haltverbot oder dem verbotswidrigen Abstellen in
unübersichtlichen Bereichen.
Vor diesem
Hintergrund bitten wir die Verwaltung der Landeshauptstadt Mainz um Auskunft:
