§ 5 des
Asylbewerberleistungsgesetzes eröffnet den Kommunen die Möglichkeit,
leistungsberechtigten Asylbewerbern gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten
anzubieten. Diese Möglichkeiten sollten im Sinne eines handlungsfähigen
Staates, klarer Mitwirkungspflichten und gelingender Integration konsequent
genutzt werden. Gemeinnützige Arbeit kann den Alltag strukturieren, praktische Fähigkeiten
vermitteln, Eigenverantwortung stärken und den Einstieg in gesellschaftliche
Teilhabe erleichtern. Zugleich trägt sie dazu bei, die Akzeptanz staatlicher
Unterstützungsleistungen zu sichern, weil Fördern und Fordern in einem
liberalen Rechtsstaat zusammengehören.
Gerade aus
liberaler Sicht gilt: Integration gelingt nicht durch bloßes Verwalten, sondern
durch klare Erwartungen, verlässliche Regeln und echte Möglichkeiten zur
Mitwirkung. Wer Unterstützung vom Staat erhält und arbeitsfähig ist, dem
sollten im Rahmen des geltenden Rechts auch zumutbare gemeinnützige Tätigkeiten
angeboten werden. Das ist kein Ausdruck von Misstrauen, sondern von
Verantwortung, Fairness und Respekt gegenüber den Steuerzahlern ebenso wie
gegenüber den Betroffenen selbst.
Aus anderen
Kommunen wird berichtet, dass entsprechende Arbeitsgelegenheiten systematisch
angeboten und bestehende gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten bei unbegründeter
Ablehnung konsequent angewendet werden. Dort wird dieses Vorgehen als integrationsfördernd,
ordnungspolitisch sinnvoll und strukturstabilisierend bewertet.
Umso
unverständlicher ist es, dass die politische Debatte über eine konsequentere
Nutzung solcher Instrumente auf Bundesebene über lange Zeit ausgebremst wurde.
Insbesondere wurde die Initiativen, die auf mehr Verbindlichkeit, mehr
kommunale Handlungsmöglichkeiten und eine klarere Umsetzungspraxis zielten,
über Jahre blockiert oder nicht mit dem nötigen politischen Nachdruck
vorangetrieben. Umso wichtiger ist es, dass die kommunale Ebene ihre
bestehenden Spielräume entschlossen nutzt.
Vor diesem
Hintergrund bitten wir die Verwaltung der Landeshauptstadt Mainz um Auskunft
zum aktuellen Stand sowie zu den rechtlichen, organisatorischen und
integrationspolitischen Rahmenbedingungen vor Ort.
