Betreff
Gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber konsequent nutzen (FDP)
Vorlage
0747/2026
Art
Anfrage (Stadtrat)

§ 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, leistungsberechtigten Asylbewerbern gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten anzubieten. Diese Möglichkeiten sollten im Sinne eines handlungsfähigen Staates, klarer Mitwirkungspflichten und gelingender Integration konsequent genutzt werden. Gemeinnützige Arbeit kann den Alltag strukturieren, praktische Fähigkeiten vermitteln, Eigenverantwortung stärken und den Einstieg in gesellschaftliche Teilhabe erleichtern. Zugleich trägt sie dazu bei, die Akzeptanz staatlicher Unterstützungsleistungen zu sichern, weil Fördern und Fordern in einem liberalen Rechtsstaat zusammengehören.

Gerade aus liberaler Sicht gilt: Integration gelingt nicht durch bloßes Verwalten, sondern durch klare Erwartungen, verlässliche Regeln und echte Möglichkeiten zur Mitwirkung. Wer Unterstützung vom Staat erhält und arbeitsfähig ist, dem sollten im Rahmen des geltenden Rechts auch zumutbare gemeinnützige Tätigkeiten angeboten werden. Das ist kein Ausdruck von Misstrauen, sondern von Verantwortung, Fairness und Respekt gegenüber den Steuerzahlern ebenso wie gegenüber den Betroffenen selbst.

Aus anderen Kommunen wird berichtet, dass entsprechende Arbeitsgelegenheiten systematisch angeboten und bestehende gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten bei unbegründeter Ablehnung konsequent angewendet werden. Dort wird dieses Vorgehen als integrationsfördernd, ordnungspolitisch sinnvoll und strukturstabilisierend bewertet.

Umso unverständlicher ist es, dass die politische Debatte über eine konsequentere Nutzung solcher Instrumente auf Bundesebene über lange Zeit ausgebremst wurde. Insbesondere wurde die Initiativen, die auf mehr Verbindlichkeit, mehr kommunale Handlungsmöglichkeiten und eine klarere Umsetzungspraxis zielten, über Jahre blockiert oder nicht mit dem nötigen politischen Nachdruck vorangetrieben. Umso wichtiger ist es, dass die kommunale Ebene ihre bestehenden Spielräume entschlossen nutzt.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung der Landeshauptstadt Mainz um Auskunft zum aktuellen Stand sowie zu den rechtlichen, organisatorischen und integrationspolitischen Rahmenbedingungen vor Ort.