Betreff
Die Stadtverwaltung als verlässliche Arbeitgeberin (DIE GRÜNEN)
Vorlage
0738/2026
Art
Anfrage (Stadtrat)

Gewerkschaften und Arbeitgeber haben im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst die Möglichkeit der beiderseitig freiwilligen und temporären Erhöhung der individuellen Wochenarbeitszeit auf bis zu 42h vereinbart. Ziel dieser befristeten Erhöhung der Arbeitszeit ist es besondere Spitzen in der Arbeitsbelastung auszugleichen und entsprechend zu entlohnen.

In einer Information an die Beschäftigten der Stadt Mainz von 17.04.2026 wurde nun mitgeteilt, dass die Stadt Mainz von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen wird.

Nach unserer Kenntnis wurden in der Vergangenheit Mitarbeiter:innen bereits aufgefordert, wenn gewünscht, entsprechende Anträge zu stellen. Diese Anträge werden nun negativ beschieden.

Für ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden ist es wichtig, dass Arbeitnehmende sich auf Zusagen und Ankündigungen verlassen können. Ein Vorgehen wie zum Komplex befristete Arbeitszeiterhöhung kann nun zu höherer Frustration gegenüber der Arbeitgeberin führen, da eine in Aussicht gestellte, temporäre Anpassung, einhergehend mit höheren Bezügen, nun nicht eintritt.