Gewerkschaften und Arbeitgeber haben im Tarifvertrag
für den öffentlichen Dienst die Möglichkeit der beiderseitig freiwilligen und
temporären Erhöhung der individuellen Wochenarbeitszeit auf bis zu 42h
vereinbart. Ziel dieser befristeten Erhöhung der Arbeitszeit ist es besondere
Spitzen in der Arbeitsbelastung auszugleichen und entsprechend zu entlohnen.
In einer Information an die Beschäftigten der Stadt
Mainz von 17.04.2026 wurde nun mitgeteilt, dass die Stadt Mainz von dieser
Möglichkeit keinen Gebrauch machen wird.
Nach unserer Kenntnis wurden in der Vergangenheit
Mitarbeiter:innen bereits aufgefordert, wenn gewünscht, entsprechende Anträge
zu stellen. Diese Anträge werden nun negativ beschieden.
Für ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitgeberin und
Arbeitnehmenden ist es wichtig, dass Arbeitnehmende sich auf Zusagen und
Ankündigungen verlassen können. Ein Vorgehen wie zum Komplex befristete
Arbeitszeiterhöhung kann nun zu höherer Frustration gegenüber der Arbeitgeberin
führen, da eine in Aussicht gestellte, temporäre Anpassung, einhergehend mit
höheren Bezügen, nun nicht eintritt.
