Der Stadtrechtsausschuss hat in einem aktuellen
Verfahren entschieden, die bestehende Tempo-30-Regelung auf Teilen der
Rheinachse aufzuheben bzw. zu modifizieren und stattdessen teilweise Tempo 40
vorzusehen.
Diese Entscheidung wirft eine Reihe rechtlicher und
fachlicher Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Zuständigkeiten, der
Bindungswirkung des vom Stadtrat beschlossenen Lärmaktionsplans, der Bewertung
der in der jüngsten StVO-Novelle formulierten “Vision Zero”, sowie der zugrunde
gelegten rechtlichen Maßstäbe.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Mainz hat am 9.
Oktober 2024 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschlossen. Darin wird
für mehrere stark belastete Straßenabschnitte – darunter die Rheinallee – eine besondere
Lärmbetroffenheit festgestellt. Grundlage sind die Lärmkartierungen nach
RLS-19, die in Teilen Pegel von über 65 dB(A) tagsüber und über 55 dB(A) nachts
ausweisen, teilweise sogar über 70 dB(A).
Der Lärmaktionsplan stellt fest, dass in diesen Bereichen
Maßnahmen zur Lärmminderung – insbesondere Geschwindigkeitsreduzierungen –
erforderlich sind und empfiehlt ausdrücklich, bestehende Tempo-30-Regelungen
auch dann beizubehalten, wenn die ursprünglichen Gründe der Luftreinhaltung
entfallen sollten.
Die Tempo 30 Regelung im Bereich Peter-Altmeier-Allee
wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet. Die Verwaltung hat eine
renommierte Kanzlei zur Bewertung der Situation beauftragt. Diese bestätigte
eine qualifizierte Gefahrenlage in diesem Bereich. Der Stadtrechtsausschuss hat
diese Gefahrenlage verneint. Der Ausschussvorsitzende wurde anschließend in den
Medien wie folgt zitiert:
„Wir haben, um eine Antwort zu bekommen, die Polizei
angehört, ich habe mich stundenlang mit Statistiken beschäftigt und schließlich
das Ganze durch die KI gejagt“
Unsere vorherige Anfrage zu diesem Themenkomplex wurde
mit Verweis auf die noch nicht vorliegende schriftliche Begründung nicht
beantwortet. Mittlerweile liegt die schriftliche Begründung vor.
