Im Jahr 2022 hat der Stadtrat den Antrag 1347/2022
beschlossen, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei Veranstaltungen
entlang des Rheinufers entsprechende Umleitungen für den Radverkehr
eingerichtet werden. Das Rheinufer ist Teil des überregional bedeutsamen
Radnetzes und wird täglich auch von vielen Pendler:innen mit dem Fahrrad
genutzt.
Auf unsere Anfrage aus dem Jahr 2024 (0900/2024) wurde
damals mitgeteilt, dass die Verwaltung in Abstimmung zur Umsetzung des Antrages
sei. Seitdem ist jedoch offensichtlich nichts weiter geschehen.
Wie bereits in den vergangenen Jahren nimmt der
Weinstand am Fischtorplatz wieder viel Fläche ein und regelmäßig wird wieder
der internationale Rheinradweg an den Wochenenden durch den Andrang blockiert.
Beim Mainzer Rheinfrühling, ist trotz der Beschlusslage des Stadtrates aus dem
Jahr 2022, erneut keine Umleitung für den Radverkehr seitens des
veranstaltenden Wirtschaftsdezernates eingerichtet worden.
Dieser Umstand sorgte jüngst auch in den sozialen
Netzwerken für großen Unmut unter den Radfahrer:innen in Mainz. Das Social
Media Team antwortete u.a. “Nur noch bis zum 12. April muss Fahrradfahrer:in
sich mit dem beliebten Volksfest „Rheinfrühling“ arrangieren.” oder “Alle
Radfahrenden können sich je nach Besucheraufkommen entscheiden, ob a) eine
Weiterfahrt angemessen ist, ob man b) das Rad lieber einige Meter schiebt oder
ob man c) die gut 20 Meter Umweg auf die andere Straßenseite in Kauf nehmen
kann.” Dies zeugt offenbar von Unkenntnis der geltenden Beschlusslage.
