Der
Klimaschutzbeirat, der Ausschuss für Grün, Umwelt und Energie und der Ausschuss
für Finanzen und Beteiligungen nehmen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie der
Projektgruppe Strombilanzkreis zur Kenntnis und empfehlen, der Stadtrat
beschließt.
Die
Verwaltung wird beauftragt
1. die
für die Umsetzung des Pilotprojekts erforderlichen Mittel in Höhe von rd.
660.000 € Investitionskosten inkl. 10 % Planungsleistung sowie 20.250 € für
kommunale Leistungen und im Teilhaushalt 67-Grün- und Umweltamt für ein
Pilotprojekt Strombilanzkreis außerplanmäßig im Jahr 2026 sowie weitere 150.000
€ außerplanmäßig für den Kauf bzw. die Ertüchtigung und Erweiterung von
bestehenden Anlagen bereitzustellen. Für die Kosten der Wartung sowie
Netzentgelte und Servicegebühren des Energieversorgers sind weitere 21.000 € im
ersten Betriebsjahr außerplanmäßig im konsumtiven Teilhaushalt 67-Grün- und
Umweltamt einzustellen;
2. nach
erfolgter Evaluierung des Pilotprojekts werden erforderliche Mittel für den
zehnjährigen Ausbaupfad mit einer Zielleistung von rd. 10,4 Megawatt aus
erneuerbaren Energien im Rahmen der Haushaltsplanung, inklusive notwendiger
laufenden Kosten, angemeldet und diese Mittel mit Blick auf eine zeitnahe
Refinanzierung zügig zu investieren;
3. einen
Strombilanzkreis im Rahmen des Stromliefervertrags der Landeshauptstadt Mainz
einzurichten und dies auch in zukünftigen Stromlieferverträgen, inkl. einer
Reststromversorgung, für die im bzw. über den Strombilanzkreis versorgten
Verbraucher:innen sicherzustellen;
4. im
Jahr 2026 die Installation der notwendigen Anlagentechnik, an den nachfolgend
spezifizierten Liegenschaften, zeitnah umzusetzen und damit die anlagenseitige
Voraussetzung für den Start des Piloten Strombilanzkreis zu schaffen;
5. durch
weitere Ausschreibungen in den Folgejahren einen jährlichen Zubau von
mindestens 1.000 Kilowatt-Peak pro Jahr zu realisieren;
6.
das Vorgehen nach 5. sodann in
einen kontinuierlichen Prozess zu überführen und über den Stand des Ausbaupfads
im Rahmen des Prozesses „Masterplan 100% Klimaschutz“ bzw. des Teilprozesses
„Klimaneutrale Stadtverwaltung“ fortlaufend, mindestens einmal jährlich, zu
berichten;
7. die
Baustandards entsprechend anzupassen, um Dachpotentiale auf Liegenschaften
vollständig auszunutzen;
8. Ladepunkte
an den ausgewählten fünf Pilotstandorten, die mit PV-Anlagen ausgestattet
werden, zu installieren oder zumindest vorzurüsten, sofern dies synergetisch
bzw. sinnvoll möglich ist;
9. im
Rahmen des Beteiligungsprozesses „Klimaneutrale Stadtverwaltung“ ein standort-
bzw. ämterübergreifendes Konzept für Ladeinfrastruktur an städtischen
Liegenschaften - ggf. unter Identifikation eines sogenannten
Charge-Point-Operators - zu entwickeln, welches vorrangig auf innerbetriebliche
Mobilitätsbedarfe abzielt, aber auch die Förderung der E-Mobilität von
Mitarbeitenden zu attraktiven Konditionen mitdenkt;
10.
im Rahmen des Ausbaus an EE-Leistung für den Strombilanzkreis den
Einsatz von Stromspeichern nach spätestens 5 Jahren zu prüfen und hierbei eine
dezentrale oder zentrale Strategie gegeneinander abzuwägen.
