Betreff
1. Investitionspaket Klimaneutrale Stadtverwaltung, Initiierung eines Strom-Bilanzkreises
Vorlage
0616/2026
Aktenzeichen
67 00 36
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Klimaschutzbeirat, der Ausschuss für Grün, Umwelt und Energie und der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nehmen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie der Projektgruppe Strombilanzkreis zur Kenntnis und empfehlen, der Stadtrat beschließt.

Die Verwaltung wird beauftragt

1.    die für die Umsetzung des Pilotprojekts erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 660.000 € Investitionskosten inkl. 10 % Planungsleistung sowie 20.250 € für kommunale Leistungen und im Teilhaushalt 67-Grün- und Umweltamt für ein Pilotprojekt Strombilanzkreis außerplanmäßig im Jahr 2026 sowie weitere 150.000 € außerplanmäßig für den Kauf bzw. die Ertüchtigung und Erweiterung von bestehenden Anlagen bereitzustellen. Für die Kosten der Wartung sowie Netzentgelte und Servicegebühren des Energieversorgers sind weitere 21.000 € im ersten Betriebsjahr außerplanmäßig im konsumtiven Teilhaushalt 67-Grün- und Umweltamt einzustellen;

2.    nach erfolgter Evaluierung des Pilotprojekts werden erforderliche Mittel für den zehnjährigen Ausbaupfad mit einer Zielleistung von rd. 10,4 Megawatt aus erneuerbaren Energien im Rahmen der Haushaltsplanung, inklusive notwendiger laufenden Kosten, angemeldet und diese Mittel mit Blick auf eine zeitnahe Refinanzierung zügig zu investieren;

3.    einen Strombilanzkreis im Rahmen des Stromliefervertrags der Landeshauptstadt Mainz einzurichten und dies auch in zukünftigen Stromlieferverträgen, inkl. einer Reststromversorgung, für die im bzw. über den Strombilanzkreis versorgten Verbraucher:innen sicherzustellen;

4.    im Jahr 2026 die Installation der notwendigen Anlagentechnik, an den nachfolgend spezifizierten Liegenschaften, zeitnah umzusetzen und damit die anlagenseitige Voraussetzung für den Start des Piloten Strombilanzkreis zu schaffen;

5.    durch weitere Ausschreibungen in den Folgejahren einen jährlichen Zubau von mindestens 1.000 Kilowatt-Peak pro Jahr zu realisieren;

6.    das Vorgehen nach 5. sodann in einen kontinuierlichen Prozess zu überführen und über den Stand des Ausbaupfads im Rahmen des Prozesses „Masterplan 100% Klimaschutz“ bzw. des Teilprozesses „Klimaneutrale Stadtverwaltung“ fortlaufend, mindestens einmal jährlich, zu berichten;

7.    die Baustandards entsprechend anzupassen, um Dachpotentiale auf Liegenschaften vollständig auszunutzen;

8.    Ladepunkte an den ausgewählten fünf Pilotstandorten, die mit PV-Anlagen ausgestattet werden, zu installieren oder zumindest vorzurüsten, sofern dies synergetisch bzw. sinnvoll möglich ist;

9.    im Rahmen des Beteiligungsprozesses „Klimaneutrale Stadtverwaltung“ ein standort- bzw. ämterübergreifendes Konzept für Ladeinfrastruktur an städtischen Liegenschaften - ggf. unter Identifikation eines sogenannten Charge-Point-Operators - zu entwickeln, welches vorrangig auf innerbetriebliche Mobilitätsbedarfe abzielt, aber auch die Förderung der E-Mobilität von Mitarbeitenden zu attraktiven Konditionen mitdenkt;

10.  im Rahmen des Ausbaus an EE-Leistung für den Strombilanzkreis den Einsatz von Stromspeichern nach spätestens 5 Jahren zu prüfen und hierbei eine dezentrale oder zentrale Strategie gegeneinander abzuwägen.