Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließ das Regionale Umsetzungskonzept zum Sondervermögen Rheinland-Pfalz Plan (LGRP-Plan) und ermächtigt die Verwaltung auf Grundlage dessen einzelne Projekte aus dem Sondervermögen zu finanzieren.

Die Entscheidung über die einzelnen Projekte trifft der Stadtrat.