Weiterentwicklung der Begrünung in Mainz – Nutzung von Dach-, Fassaden- und versiegelten Flächen
Die Stadt Mainz verfügt seit 2022 über eine Begrünungs- und Gestaltungssatzung, die insbesondere bei Neubauten umfangreiche Begrünungsmaßnahmen wie Dach-, Fassaden- und Freiflächenbegrünung vorsieht. Diese Regelungen tragen zur Verbesserung des Stadtklimas, zur Reduzierung von Hitzeinseln und zur ökologischen Aufwertung bebauter Flächen bei.
Gleichzeitig betrifft die Satzung in erster Linie neue Bauvorhaben, während bereits bestehende Gebäude und versiegelte Flächen – etwa Parkhäuser, größere Parkplätze oder ältere Gebäude – bislang nur eingeschränkt einbezogen werden.
Vor dem Hintergrund zunehmender Hitzeperioden und der Notwendigkeit zusätzlicher Klimaanpassungsmaßnahmen stellt sich die Frage, inwieweit auch im Bestand zusätzliche Begrünungspotenziale genutzt werden können.
