Betreff
Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer A und B in der Stadt Mainz (Hebesatzsatzung)
Vorlage
1696/2024
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der
Stadtrat beschließt
1. die
sich aus der Anlage 1 ergebende „Satzung über die Festsetzung des Hebesatzes
der
Grundsteuer
A und B in der Stadt Mainz (Hebesatzsatzung)“ mit einem Hebesatz von 600 v. H.
oder,
falls es nicht zu einem mehrheitlichen Beschluss kommt,
2. die
sich aus der Anlage 2 ergebende „Satzung über die Festsetzung des Hebesatzes
der Grundsteuer A und B in der Stadt Mainz (Hebesatzsatzung)“ mit einem
Hebesatz von 480 v. H.