Betreff
Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer A und B in der Stadt Mainz (Hebesatzsatzung)
Vorlage
1696/2024
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Stadtrat beschließt

1. die sich aus der Anlage 1 ergebende „Satzung über die Festsetzung des Hebesatzes der

Grundsteuer A und B in der Stadt Mainz (Hebesatzsatzung)“ mit einem Hebesatz von 600 v. H.

oder, falls es nicht zu einem mehrheitlichen Beschluss kommt,

2. die sich aus der Anlage 2 ergebende „Satzung über die Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer A und B in der Stadt Mainz (Hebesatzsatzung)“ mit einem Hebesatz von 480 v. H.