Der
Klimaschutzbeirat, der Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie und der Stadtrat
nehmen den Bericht zur „klimaneutralen Stadtverwaltung“ (Anlage 1) zur
Kenntnis.
Der
Klimaschutzbeirat und der Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie empfehlen,
der
Stadtrat beschließt:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt im Rahmen der Projektorganisation „Klimaneutrale Stadtverwaltung“, die im Maßnahmensteckbrief „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2035“ aufgezeigten Einzelmaßnahmen weiter auszuarbeiten und umzusetzen.
2. Grundsatzentscheidungen über die Umsetzung der im Maßnahmensteckbrief vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen und die Bereitstellung von Haushaltsmitteln obliegen dem Stadtrat bzw. den zuständigen Ausschüssen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die stadtnahen Gesellschaften und städtischen Töchter, die nicht Gegenstand der Untersuchung sind, kontinuierlich über die Projektergebnisse zu informieren.
4.
Alle
zweieinhalb Jahre wird angelehnt an den Masterplanprozess den Gremien ein
Bericht zum Sachstand vorgelegt. Darüber hinaus erfolgt eine regelmäßige
Treibhausgasbilanzierung der Stadtverwaltung Mainz, die den Gremien ebenfalls
vorgelegt wird.
Es handelt sich um folgende Maßnahmen:
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Maßnahme |
A1 |
Prüfung
von Beschlüssen auf Klimaschutz |
A2 |
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A3 |
Ressourcen-
und klimafreundliches Verhalten der Nutzenden |
A4 |
Prüfung CO2-Bepreisung |
A5 |
Prüfung
Kompensation |
A6 |
Klimaneutrale
Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften im Konzern Stadt Mainz |
B1 |
Energetische Sanierung im
Bestand |
B2 |
Zukunftsfähiger Neubau /
Ersatzneubau |
B3 |
Kommunales
Energiemanagement an Liegenschaften der Stadtverwaltung |
B4 |
Erneuerbare Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften
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B5 |
Erneuerbare Stromversorgung der städtischen Liegenschaften
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B6 |
Energieeffiziente Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen
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C1 |
Klimafreundlicher Fuhrpark
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C2 |
Klimaneutrale Dienstreisen und Dienstgänge
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C3 |
Klimafreundliche Mobilitätsangebote für Mitarbeiter:innen
und Kund:innen
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C4 |
Übergeordnete Fuhrparkkoordination durch eine Arbeitsgruppe
Mobilität
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D1 |
Nachhaltige und klimafreundliche Beschaffung
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D2 |
Nachhaltige und
klimaneutrale Veranstaltungen und Verpflegung
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D3 |
Unterstützung der Digitalisierungsbestrebungen als
Grundlage für eine effiziente Maßnahmenumsetzung
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