Betreff
Wirtschaftliche Beteiligungen; Unternehmensgruppe Mainzer Stadtwerke
hier: Finanzielle Stärkung der Mainzer Stadtwerke AG und der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH aus dem Haushalt der Stadt Mainz
Vorlage
0352/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt:

 

1. die außerplanmäßige Bereitstellung von 2 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2023 bei einem noch einzurichtenden Investitionsprojekt im Teilhaushalt Amt 61 als Investitionszuschuss zum Erwerb von Wasserstoffbussen,

 

2. die außerplanmäßige Bereitstellung von 12 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2024 bei einem noch einzurichtenden Investitionsprojekt im Teilhaushalt Amt 61 als Investitionszuschuss zur Ersatzbeschaffung von Straßenbahnen,

 

3. die außerplanmäßige Bereitstellung von 500.000 Euro im Haushaltsjahr 2023 bei einem noch einzurichtenden Investitionsprojekt im Teilhaushalt Amt 61 als Investitionszuschuss zur Einrichtung eines Ladelastmanagements für die Elektrobusse,

 

4. die außerplanmäßige Bereitstellung von 1,8 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2023 und 1,4 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2024 im Teilhaushalt Amt 61 bei einem noch einzurichtenden Investitionsprojekt für die Einrichtung von digitalen Haltestellen,

 

5. die außerplanmäßige Bereitstellung von 500.000 Euro im Haushaltsjahr 2023 bei einem noch einzurichtenden Investitionsprojekt im Teilhaushalt Amt 61 als Investitionszuschuss zur Einrichtung eines WLAN in den Bussen und Straßenbahnen

 

6. die außerplanmäßige Bereitstellung von 4,8 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2024 im Teilhaushalt Amt 61 bei einem noch einzurichtenden Investitionsprojekt zum Ausbau des Straßenbahnnetzes,

 

7. die überplanmäßige Bereitstellung von jeweils 4 Mio. Euro in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 im Teilhaushalt Amt 61 bei dem Innenauftrag L540707001, Sachkonto 54120001 als Zuschuss zu den Betriebskosten der MVG,

 

8. die außerplanmäßige Bereitstellung von 2 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2023 und 5 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2024 im Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft bei einem noch einzurichtenden Investitionsprojekt für die Erneuerung des Wassernetzes (vorbehaltlich der noch vorzunehmenden beihilferechtlichen Prüfung), und

 

9. die außerplanmäßige Bereitstellung von 14 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2023 und 12,81 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2024 im Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft bei einem noch einzurichtenden Investitionsprojekt für die Erneuerung der Wasserwerke.