hier: Finanzielle Stärkung der Mainzer Stadtwerke AG und der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH aus dem Haushalt der Stadt Mainz
Der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt:
1. die außerplanmäßige
Bereitstellung von 2 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2023 bei einem noch
einzurichtenden Investitionsprojekt im Teilhaushalt Amt 61 als
Investitionszuschuss zum Erwerb von Wasserstoffbussen,
2. die außerplanmäßige
Bereitstellung von 12 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2024 bei einem noch
einzurichtenden Investitionsprojekt im Teilhaushalt Amt 61 als
Investitionszuschuss zur Ersatzbeschaffung von Straßenbahnen,
3. die außerplanmäßige
Bereitstellung von 500.000 Euro im Haushaltsjahr 2023 bei einem noch
einzurichtenden Investitionsprojekt im Teilhaushalt Amt 61 als
Investitionszuschuss zur Einrichtung eines Ladelastmanagements für die
Elektrobusse,
4. die außerplanmäßige
Bereitstellung von 1,8 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2023 und 1,4 Mio. Euro im
Haushaltsjahr 2024 im Teilhaushalt Amt 61 bei einem noch einzurichtenden
Investitionsprojekt für die Einrichtung von digitalen Haltestellen,
5. die außerplanmäßige
Bereitstellung von 500.000 Euro im Haushaltsjahr 2023 bei einem noch
einzurichtenden Investitionsprojekt im Teilhaushalt Amt 61 als
Investitionszuschuss zur Einrichtung eines WLAN in den Bussen und Straßenbahnen
6. die außerplanmäßige
Bereitstellung von 4,8 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2024 im Teilhaushalt Amt 61
bei einem noch einzurichtenden Investitionsprojekt zum Ausbau des Straßenbahnnetzes,
7. die überplanmäßige
Bereitstellung von jeweils 4 Mio. Euro in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 im
Teilhaushalt Amt 61 bei dem Innenauftrag L540707001, Sachkonto 54120001 als
Zuschuss zu den Betriebskosten der MVG,
8. die außerplanmäßige
Bereitstellung von 2 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2023 und 5 Mio. Euro im
Haushaltsjahr 2024 im Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft bei einem noch
einzurichtenden Investitionsprojekt für die Erneuerung des Wassernetzes
(vorbehaltlich der noch vorzunehmenden beihilferechtlichen Prüfung), und
9. die außerplanmäßige
Bereitstellung von 14 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2023 und 12,81 Mio. Euro im
Haushaltsjahr 2024 im Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft bei einem noch
einzurichtenden Investitionsprojekt für die Erneuerung der Wasserwerke.