Betreff
Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem Haushaltsjahr 2022 nach 2023
Vorlage
0224/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt,
die in der
Anlage 1 aufgeführten Ansätze aus dem
Haushaltsjahr 2022 für übertragbar zu erklären.
Der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Stadtrat nehmen von den
kraft Gesetz übertragbaren Ansätzen aus dem Haushaltsjahr 2022 gemäß der Anlage 2 Kenntnis.