Betreff
Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem Haushaltsjahr 2022 nach 2023
Vorlage
0224/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt, die in der

Anlage 1 aufgeführten Ansätze aus dem Haushaltsjahr 2022 für übertragbar zu erklären.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Stadtrat nehmen von den kraft Gesetz übertragbaren Ansätzen aus dem Haushaltsjahr 2022 gemäß der Anlage 2 Kenntnis.