Betreff
Wirtschaftliche Beteiligungen: Gründung einer kommunalen Abfallwirtschaft der Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen AöR, hier: Änderungsbeschluss
Vorlage
1726/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Stadtrat beschließt in Abänderung seines Beschlusses vom 30.11.2022 zur Umsetzung der Gründung einer Kommunalen Abfallwirtschaft der Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen AöR (AöR) (Drucksachen-Nr. 1470/2022) :

  1. Die Errichtung der gemeinsamen AöR „Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR – gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen wird um ein Jahr auf den 01.01.2024 verschoben. Die Abspaltung des Betriebsteils „Abfallentsorgung“ findet nicht zum 01.01.23, sondern erst zum 01.01.24 statt. In der Errichtungsvereinbarung zwischen der Stadt Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen sowie der Satzung der AöR wird der Zeitpunkt der Errichtung der AöR bzw. dem Inkrafttreten der Satzung der AöR auf den 01.01.24 geändert.
  2. Soweit der Stadtrat in seiner Sitzung am 30.11.2022 im Zusammenhang mit dem Umsetzungsbeschluss zur gemeinsamen AöR bezüglich der Gründung und Abspaltung weitere Beschlüsse gefasst hat, dürfen diese nur dann ausgeführt und vollzogen werden, wenn dies unabhängig von der Abspaltung und Gründung der gemeinsamen AöR möglich ist. Alle zu ändernden Maßnahmen werden in den nachfolgenden Stadtratssitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt.