Betreff
Umsetzungsbeschluss zur Gründung einer Kommunalen Abfallwirtschaft der Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen AöR
Vorlage
1470/2022/1
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Referenzvorlage

Der Werkausschuss des Entsorgungsbetriebes, die Ausschüsse für Finanzen und Beteiligungen sowie der Haupt-und Personalausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt vorbehaltlich eines finalen kommunalrechtlichen Prüfungsergebnisses:

  1. Die Errichtung der gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts „Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR - gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen“ sowie den Abschluss der sich aus der Anlage 1 ergebenden Errichtungsvereinbarung zwischen der Stadt Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen. 

  1. Den Satzungstext für die Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz Bingen AöR – gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen“, beigefügt als Anlage 2.
  1. Die Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen ist eine Einrichtung der Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts (Anstalt). Die Anstalt wird durch Ausgliederung der bestehenden Eigenbetriebe der Träger, dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz, Betriebszweig Abfallwirtschaft, und dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Mainz-Bingen, nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der in der Anlage beigefügten Satzung und der in der Anlage beigefügten Vereinbarung gemäß § 14a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KomZG zur Errichtung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt im Wege der Gesamtrechtsnachfolge begründet. 
  1. Die Anstalt führt den Namen „Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR“ mit dem Zusatz „- gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen“. Sie tritt unter diesem Namen im gesamten Geschäfts- und Rechtsverkehr auf. Die Kurzbezeichnung lautet „Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR“. Die Anstalt führt ein Dienstsiegel mit dem Landeswappen und der umlaufenden Schrift „Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR“.
  2. Die Anstalt hat ihren Sitz in Mainz.
  3. Auf das Stammkapital der Anstalt leistet die Stadt Mainz eine Einlage in Höhe von 473.000,00 EUR, der Landkreis Mainz-Bingen leistet eine Einlage in Höhe von 387.000,00 EUR. Das Stammkapital der Anstalt beträgt insgesamt 860.000,00 EUR.
  4. Der in der Anlage 3 beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplan 2023 einschließlich dem in der Anlage beigefügten Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2023 für die Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR (kurz. AöR) wird zur Kenntnis genommen. Wirtschaftsplan und Eröffnungsbilanz werden in der endgültigen Fassung in der konstituierenden Sitzung der AöR am Anfang des Jahres 2023 festgestellt werden.
  5. Die Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Mainz-Bingen und der Stadt Mainz über eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abfallentsorgung vom 01.07.2010 wird zum Zeitpunkt der Errichtung der Anstalt einvernehmlich aufgehoben.