Betreff
Umsetzungsbeschluss zur Gründung einer Kommunalen Abfallwirtschaft der Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen AöR
Vorlage
1470/2022/1
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Referenzvorlage
Der
Werkausschuss des Entsorgungsbetriebes, die Ausschüsse für Finanzen und
Beteiligungen sowie der Haupt-und Personalausschuss empfehlen, der Stadtrat
beschließt vorbehaltlich eines finalen kommunalrechtlichen Prüfungsergebnisses:
- Die Errichtung der
gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts „Kommunale Abfallwirtschaft Mainz
und Mainz-Bingen AöR - gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt Mainz und
des Landkreises Mainz-Bingen“ sowie den Abschluss der sich aus der Anlage 1 ergebenden
Errichtungsvereinbarung zwischen der Stadt Mainz und dem Landkreis
Mainz-Bingen.
- Den
Satzungstext für die Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunale
Abfallwirtschaft Mainz und Mainz Bingen AöR – gemeinsame kommunale Anstalt
der Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen“, beigefügt als Anlage 2.
- Die
Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen ist eine Einrichtung der
Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen in der Rechtsform einer
rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts (Anstalt). Die Anstalt wird
durch Ausgliederung der bestehenden Eigenbetriebe der Träger, dem
Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz, Betriebszweig Abfallwirtschaft, und
dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Mainz-Bingen, nach Maßgabe
der näheren Bestimmungen der in der Anlage beigefügten Satzung und der in
der Anlage beigefügten Vereinbarung gemäß § 14a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KomZG
zur Errichtung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt im Wege der
Gesamtrechtsnachfolge begründet.
- Die
Anstalt führt den Namen „Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen
AöR“ mit dem Zusatz „- gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt Mainz und des
Landkreises Mainz-Bingen“. Sie tritt unter diesem Namen im gesamten
Geschäfts- und Rechtsverkehr auf. Die Kurzbezeichnung lautet „Kommunale
Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR“. Die Anstalt führt ein
Dienstsiegel mit dem Landeswappen und der umlaufenden Schrift „Kommunale
Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR“.
- Die
Anstalt hat ihren Sitz in Mainz.
- Auf
das Stammkapital der Anstalt leistet die Stadt Mainz eine Einlage in Höhe
von 473.000,00 EUR, der Landkreis Mainz-Bingen leistet eine Einlage in
Höhe von 387.000,00 EUR. Das Stammkapital der Anstalt beträgt insgesamt
860.000,00 EUR.
- Der
in der Anlage 3 beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplan 2023 einschließlich
dem in der Anlage beigefügten Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2023
für die Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR (kurz. AöR)
wird zur Kenntnis genommen. Wirtschaftsplan und Eröffnungsbilanz werden in
der endgültigen Fassung in der konstituierenden Sitzung der AöR am Anfang
des Jahres 2023 festgestellt werden.
- Die
Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Mainz-Bingen und der Stadt Mainz
über eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abfallentsorgung vom
01.07.2010 wird zum Zeitpunkt der Errichtung der Anstalt einvernehmlich
aufgehoben.