Betreff
FNP-Änderung Nr. 45 und Bebauungsplanverfahren "A 262"
a) Änderung Nr. 45 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des Bebauungsplanentwurfes "Einkaufsquartier südlich der Ludwigsstraße (A 262)"
hier:- Vorlage in Plan stufe II
- Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
b) Bebauungsplanentwurf "Einkaufsquartier südlich der Ludwigsstraße (A 262)"
hier: - erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Vorlage in
a) Änderung Nr. 45 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des Bebauungsplanentwurfes "Einkaufsquartier südlich der Ludwigsstraße (A 262)"
hier:- Vorlage in Plan stufe II
- Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
b) Bebauungsplanentwurf "Einkaufsquartier südlich der Ludwigsstraße (A 262)"
hier: - erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Vorlage in
Vorlage
1400/2022/1
Aktenzeichen
61 20 02 Ä 45 + 61 26 A 262
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Referenzvorlage
Der
Stadtvorstand, der Ortsbeirat Mainz-Altstadt, der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen,
der Stadtrat beschließt zu den o.g.
Bauleitplanentwürfen:
zu
a) 1. die Vorlage in Planstufe II,
2. die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
zu
b) 1. den erneuten
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
2. die Vorlage in Planstufe II,
3. die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.