Betreff
Einhaltung Stellplatzsatzung (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vorlage
1675/2022
Art
Anfrage (Stadtrat)

Im Jahr 2015 wurde die bis dahin gültige Stellplatzsatzung novelliert und in diesem Zuge erstmals Qualitäten für Radabstellanlagen etabliert. Die Satzung sieht neben der herzustellenden Anzahl an Stellplätzen auch Qualitätskriterien vor, welche erfüllt werden müssen. So sind die „klassischen“ Fahrradständer, welche nur das Vorderrad aufnehmen nicht ausreichend, sondern es müssen Abstellanlagen installiert werden, welche fest im Boden verankert sind und das sichere Anschließen des Fahrradrahmens ermöglichen. Auch die Zuwegung sowie Beleuchtung unterliegt qualitativen Kriterien und es sind Flächen für Fahrradanhänger o.ä. vorzusehen.  Leider sind jedoch auch bei aktuellen Bauprojekten noch unzulässige Abstellanlagen zu finden.

Abweichungen sind nur vorgesehen, wenn die Herstellung der Stellplätze nur mit einem unverhältnismäßig hohen Mehraufwand erfüllt werden kann.