Betreff
5. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Entsorgungsbetriebes der Stadt Mainz vom 29. Juli 1987, zuletzt geändert durch Satzung vom 07.05.1998
Vorlage
1495/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der
Werkausschuss des Entsorgungsbetriebes der Stadt Mainz empfiehlt, der Stadtrat
der Stadt Mainz beschließt,
- Die
als Anlage 1 beigefügte 5. Satzung zur Änderung der „Betriebssatzung des
Entsorgungsbetriebes der Stadt Mainz vom 29. Juli 1987, zuletzt geändert
durch Satzung vom 07.05.1998
- Die Bekanntmachung der
Satzungsänderung sowie die Bekanntmachung der durch die 5. Satzung zur
Änderung der Betriebssatzung entstehenden Neufassung im Gesamtwortlaut
gem. Anlage 2.
- Die Festsetzung des
Stammkapitals Stadtreinigung – Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Mainz auf
500.000,00 EUR.