Betreff
5. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Entsorgungsbetriebes der Stadt Mainz vom 29. Juli 1987, zuletzt geändert durch Satzung vom 07.05.1998
Vorlage
1495/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Werkausschuss des Entsorgungsbetriebes der Stadt Mainz empfiehlt, der Stadtrat der Stadt Mainz beschließt,

 

  1. Die als Anlage 1 beigefügte 5. Satzung zur Änderung der „Betriebssatzung des Entsorgungsbetriebes der Stadt Mainz vom 29. Juli 1987, zuletzt geändert durch Satzung vom 07.05.1998
  2. Die Bekanntmachung der Satzungsänderung sowie die Bekanntmachung der durch die 5. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung entstehenden Neufassung im Gesamtwortlaut gem. Anlage 2.
  3. Die Festsetzung des Stammkapitals Stadtreinigung – Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Mainz auf 500.000,00 EUR.