Betreff
Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters der Stadt Mainz;
a) Empfehlung an die ADD zum Wahltag und Tag einer eventuellen Stichwahl
b) Stellenausschreibung
c)Außerplanmäßige Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel
Vorlage
1488/2022
Aktenzeichen
33 03 07 23
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Stadtrat beschließt:

a) Der ADD wird empfohlen, die Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters auf den 12. Februar und eine eventuelle Stichwahl auf den 05. März 2023 festzusetzen.

b) die beigefügte Stellenausschreibung wird am 02. Dezember 2022 ortsüblich bekanntgemacht.

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

c) Die außerplanmäßige Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel zur Durchführung der Wahl / Stichwahl in Höhe von 349.335 €.