Betreff
Wirtschaftliche Beteiligungen; Grundstücksverwaltungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH (GVG)
hier: Kapitalerhöhung durch die Stadt Mainz
Vorlage
1359/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt:

 

1. die disquotale Kapitalerhöhung bei der GVG i.H.v. 6.875.000 EUR durch Zuzahlung in die Kapitalrücklage der GVG. Der Anspruch auf Rückzahlung dieser Kapitalzuführung steht der Gesellschafterin Stadt Mainz in Höhe der von ihr erbrachten Gesellschaftereinlage zu.

 

2. die außerplanmäßige Mittelbereitstellung i.H.v. 6.875.000 EUR im Haushalt der Stadt Mainz zur Einzahlung in die Kapitalrücklage der GVG.

 

3. die Gesellschaftsvertragsänderung bei der GVG wie im Sachverhalt dargestellt, vorbehaltlich redaktioneller Änderungen durch den Notar und die ADD.