Betreff
Fluglärm – insbesondere in den Ruhe- und Nachtzeiten (CDU)
Vorlage
0744/2022
Art
Anfrage (Stadtrat)

Die Corona-Krise hat den Fluglärm über Mainz erheblich reduziert. Mit der Wiederaufnahme des Flugverkehrs nach der Flugpause wird der Fluglärm wieder verstärkt über den Mainzer Stadtteilen wahrgenommen, besonders während der Nachtstunden zwischen 23 Uhr und 5 Uhr. Als Maßnahme gegen sogenannte Verspätungsflüge gelten Lärmzuschläge, im Fall des Frankfurter Flughafen liegen diese bei 200% (zum Vergleich Hamburg: 350-500 %). Zudem wird beobachtet, dass bei Westwind die schweren und lauten Flugzeugtypen von der vorgeschriebenen Route der Südumfliegung westlich abweichen und Mainzer Stadtgebiete überfliegen.