Betreff
Fluglärm – insbesondere in den Ruhe- und Nachtzeiten (CDU)
Vorlage
0744/2022
Art
Anfrage (Stadtrat)
Die Corona-Krise hat den Fluglärm über Mainz erheblich reduziert. Mit
der Wiederaufnahme des Flugverkehrs nach der Flugpause wird der Fluglärm wieder
verstärkt über den Mainzer Stadtteilen wahrgenommen, besonders während der
Nachtstunden zwischen 23 Uhr und 5 Uhr. Als Maßnahme gegen sogenannte
Verspätungsflüge gelten Lärmzuschläge, im Fall des
Frankfurter Flughafen liegen diese bei 200% (zum Vergleich Hamburg: 350-500 %).
Zudem wird beobachtet, dass bei Westwind die schweren und lauten Flugzeugtypen
von der vorgeschriebenen Route der Südumfliegung westlich abweichen und Mainzer
Stadtgebiete überfliegen.