Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Haupt-
und Personalausschuss nehmen von
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dem
Abschluss eines Kooperationsvertrages mit MVG meinRad mit Wirkung vom
1. Januar 2022,
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der
Gewährung eines Fahrradzuschusses für Mitarbeitende, mit Wirkung vom 1. Juli
2022 und
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dem
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zum JobTicket mit den Verkehrsverbünden
RMV und RNN mit Wirkung vom 1. September 2022
Kenntnis.
Im Jahr 2022 werden für den Kooperationsvertrag mit MVG
meinRad 2.500,00 EUR Haushaltsmittel benötigt. Diese sind im Haushaltsplan
veranschlagt.
Für den Fahrradzuschuss an Mitarbeitende werden für das
Jahr 2022 voraussichtlich 228.000,00 EUR Haushaltsmittel benötigt. Die
erforderlichen Haushaltsmittel zur Deckung dieser Ausgaben stehen im Budget des
10-Hauptamtes im Bereich Mobilitätsmanagement zur Verfügung. Die hälftige
Deckung erfolgt, aufgrund der Vereinbarung mit dem Personalrat aus den
Personalkosten im Bereich Leistungsentgelt. Hierzu werden die Mittel in
entsprechender Höhe gesperrt.
Zur Finanzierung des neuen Dienstleistungsvertrages zum
JobTicket mit den Verkehrsverbünden werden im Jahr 2022 Haushaltsmittel in Höhe
von 204.305,24 EUR benötigt. Die Mittel stehen im laufenden Haushaltsjahr beim
Innenauftrag L110405003, Sachkonto 524800001 zur Verfügung. Auch hier werden,
entsprechend der Vereinbarung mit dem Personalrat im laufenden Jahr 50.000,00
EUR und ab dem Jahr 2023 150.000,00 EUR, aus den Personalkosten im Bereich
Leistungsentgelt zur Deckung herangezogen. Hierzu werden die Mittel im Jahr
2022 in entsprechender Höhe gesperrt. Da das JobTicket künftig unmittelbar bei den
Verbünden erworben und nicht mehr bei der Stadt Mainz bezogen wird, entfallen
die Erträge für das JobTicket beim Innenauftrag L110405003.
Ab dem Jahr 2023 werden die Haushaltsmittel im Haushalt
eingeplant.