Betreff
Bebauung städtischer Grünanlagen und Freiflächen (ÖDP)
Vorlage
1636/2021
Art
Anfrage (Stadtrat)

 

Im „Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen des Stadtratsbeschlusses zum Klimanotstand” ist folgende Feststellung der Verwaltung verzeichnet:

 

Maßnahme 5c: Grünanlagen

Zusammenhängende Grünanlagen sind per Satzung vor Bebauung zu schützen.

Zusammenhängende Grünanlagen sind im Stadtgebiet zumeist im Eigentum der Stadt Mainz. Der Eigentümer besitzt die Verfügungsgewalt über diese Flächen. Daher ist es nicht notwendig, das kommunale Eigentum durch eine zusätzliche kommunale Satzung zu regulieren.