Betreff
Nutzungsgebühren bei Unterbringung in einer kommunalen Gemeinschaftsunterkunft (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vorlage
1635/2021
Art
Anfrage (Stadtrat)

Flüchtlinge, die über ein eigenes Einkommen verfügen bzw. SGB II-Leistungen über das Job-Center beziehen und in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind,

müssen für diese Unterbringung eine Nutzugsgebühr entrichten. Meist erfolgt die

Unterbringung dabei nicht in geräumigen Einzelzimmern oder gar Wohnungen, sondern es

handelt sich in der Regel um Mehrbettzimmer mit Gemeinschaftsküche und -bad.