Masterplan ZBM, Übertragung weiterer städtischer Anteile auf die ZBM
Der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt:
1.
die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Zentrale Beteiligungsgesellschaft der
Stadt Mainz mbH entsprechend dem in Anlage 1 beigefügten Entwurf vorbehaltlich
redaktioneller Änderungen;
2.
die
Übertragung von 54,80% der städtischen Gesellschaftsanteile an der Wohnbau
Mainz GmbH auf die Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH und
die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Wohnbau Mainz GmbH entsprechend
dem in Anlage 2 beigefügten Entwurf vorbehaltlich redaktioneller Änderungen;
3.
die
Vereinbarung eines Sonderrechts der Stadt Mainz auf eine mögliche Verwendung
der Gewinnrücklage der Wohnbau Mainz GmbH i.H.v. 33,11 Mio. EUR;
4.
die
Übertragung von 38,32% der städtischen Gesellschaftsanteile an der Mainzer
Aufbaugesellschaft mbH auf die Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt
Mainz mbH und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Mainzer
Aufbaugesellschaft mbH entsprechend dem in Anlage 3 beigefügten Entwurf
vorbehaltlich redaktioneller Änderungen und Zustimmung durch die Mitgesellschafter
der MAG;
5.
die
Vereinbarung eines Sonderrechts der Stadt Mainz auf eine mögliche Verwendung
der Kapitalrücklage der Mainzer Aufbaugesellschaft mbH i.H.v. 4,8 Mio. EUR;
6.
die
Übertragung von 94,90% der städtischen Gesellschaftsanteile an der Mainzer
Alten- und Wohnheime gGmbH auf die Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt
Mainz mbH und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Mainzer Alten- und
Wohnheime gGmbH entsprechend dem in Anlage 4 beigefügten Entwurf vorbehaltlich
redaktioneller Änderungen.