Betreff
FNP-Ä Nr. 59 und vorhabenbezogener Bebauungsplan "He 133-VEP" (Satzungsbeschluss)

a) Änderung Nr. 59 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Erweiterung Moser Caravaning (He 133-VEP)"hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 32 GemO
- Vorlage der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

b) Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Erweiterung Moser Caravaning (He 133-VEP)"
hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
- Vorlage der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB
Vorlage
1457/2021
Aktenzeichen
61 02 20 Ä59 + 61 26 He 133-VEP
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Stadtvorstand, der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt

 

 

 

1.        zu a) und b) die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Stellungnahen aus der erneuten, eingeschränkten Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §  4 a Abs. 3 BauGB,

 

2.        die Flächennutzungsplanänderung Nr. 59 einschließlich Begründung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m § 32 GemO,

 

3.        unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den o. g. Bebauungsplanentwurf gemäß § 10 BauGB als Satzung mit Begründung sowie den Erlass gestalterischer Vorschriften gemäß § 88 LBauO i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB,

 

4.        die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB/ § 10 Abs. 4 BauGB.