Begründung:
Der Cyperus-Park des
„Vereins für Aquarien und Terrarienkunde und Naturschutz e.V. Mainz 1901“ am
Petersberg in Mainz-Kastel (Stadtkreis Wiesbaden) bietet zahlreiche botanische
und zoologische Attraktionen. Die von Quellen gespeisten Naturweiher, alte
Buchen, alte Baumbestände, Ulmen und Weiden bieten Heimaten für unzählige Tier-
und Pflanzenarten, sowie eine erstaunliche Vielfalt von Wildtieren. In den
vorhandenen Teichlandschaften, Biotope die untereinander verbunden sind und
durch drei natürliche Quellen gespeist werden, leben z.B. Frösche, Kröten,
Molche, Störche, Fischreiher und Eisvögel. Das Wasser fließt letztendlich über
einen rauschenden Wasserfall ab. Hier können Sie auch eine
Mauereidechsenpopulation finden, die zu den bedeutendsten von Hessen und
Rheinland-Pfalz zählt.
Diese Flächen in
Mainz-Kastel befinden sich im Besitz der Stadt Mainz. In Zeiten des
Klimanotstands müssen solche Flächen aus Sicht der ÖDP besonders geschützt
werden.
Rund um den Cyperus-Park,
sprich dem Ostfeld, sind von der Stadt Wiesbaden Wohnungen für 12 000 Menschen,
Geschäfte, Industrieanlagen, Gewerbeanlagen, Deponieerweiterungen und die
Zusammenfügung des gesamten Bundeskriminalamtes uvm. geplant. Dies bedeutet
einen massiven Einschnitt, der speziell für unser Klima in der Mainzer
Innenstadt negative Auswirkungen haben wird.
Außerdem sind Veränderungen
der Grundwasserströme durch die Bebauung zu befürchten. Ein hydrogeologisches
Gutachten klärt u.a. über die aktuelle Wasserqualität und -quantität und die
Auswirkungen einer Bebauung auf den Wasser- und Naturhaushalt und die
Grundwasserbeschaffenheit auf.
Bereits am 16. Januar 2018 wurde im Ortsbeirat
Mainz-Kastel ein Antrag gestellt: “Cyperus-Quellen schützen – Hydrologisches
Gutachten und Maßnahmenkatalog erstellen.” Es liegt bis heute kein
hydrologisches Gutachten vor!
Für die Stadt Mainz sollte
es also, als Eigentümerin der Flächen des Cyperus-Parks und im Interesse ihrer
Bürgerinnen und Bürger, von hohem Interesse sein, rechtzeitig ein eigenes
hydrologisches Gutachten in Auftrag zu geben, bevor die Entscheidung über die
Bebauung endgültig ist.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.