Begründung:
Die
Regelungen zur Erweiterung der Außengastronomieflächen laufen am 31.12.2021
aus. Die vorangegangene Verlängerung dieser Maßnahme ist auf ein durchweg
positives Echo gestoßen. Sowohl die Gastronomen als auch weite Teile der
Bevölkerung begrüßen die neuen Außengastronomieflächen. Sie helfen der von der
Corona-Pandemie immer noch angeschlagenen Gastronomiebranche, wieder auf die
Beine zu kommen, erhöhen darüber hinaus die Aufenthaltsqualität und beleben die
Stadt. Die Bereiche, die aufgrund des Prüfauftrags an die Verwaltung bereits
als Außengastronomieflächen ausgewiesen wurden oder noch werden, müssen
dauerhaft beibehalten werden, um den anliegenden Gastronomen Planungssicherheit
für die Zeit nach der Corona-Pandemie zu geben. Die dadurch wegfallenden
Stellplätze sollen an anderer Stelle kompensiert werden, um einen Besuch der
Innenstadt attraktiver zu machen. Auch das kommt den Gastronomen sowie den
Einzelhändlern, den kulturellen Einrichtungen und anderen Innenstadt-Akteuren
zugute.
Weitere
Begründung erfolgt mündlich.