Betreff
Antrag auf Zurückstellung der Bauvoranfrage (Az 63 VR-2021-991-1) zur Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der Errichtung eines Wohngebäudes mit 28 Wohneinheiten (Lage auf dem Grundstück, überbaute Grundstücksfläche, Geschossigkeit) auf dem Grundstück Gemarkung Gonsenheim, Flur 14, Flurstück 203 (Ludwigsburger Straße 4a).
Vorlage
1146/2021
Aktenzeichen
61/61 31 Go L 98
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Der Stadtvorstand empfiehlt, der Ortsbeirat Mainz-Hartenberg/Münchfeld nimmt zur Kenntnis, der Bau- und Sanierungsausschuss beantragt:

 

die Entscheidung  über die Zulässigkeit der Bauvoranfrage zur Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der Errichtung eines Wohngebäudes mit 28 Wohneinheiten (Lage auf dem Grundstück, überbaute Grundstücksfläche, Geschossigkeit) auf dem Grundstück Gemarkung Gonsenheim, Flur 14, Flurstück 203 (Ludwigsburger Straße 4a) gemäß § 15 Abs. 1 BauGB für die Dauer von 12 Monaten zurückzustellen.