Betreff
Mittelbereitstellung für das Sozialraumbudget nach dem Kita-Zukunftsgesetz Rheinland-Pfalz
Vorlage
0823/2021
Aktenzeichen
50.00
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der
Stadtrat beschließt, nach den Vorberatungen in der Arbeitsgruppe
Kindertagesbetreuung, im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Finanzen und
Beteiligungen, dass die im Jahr 2021 benötigten Mittel i. H. v. 2.592.532 € und
im Jahr 2022 benötigten Mittel i. H. v. 5.314.690 € für das „Sozialraumbudget“
nach § 25 Abs. 5 KiTaG, vorbehaltlich der Genehmigung des Doppelhaushaltes
2021/2022 durch die ADD, außerplanmäßig bereitgestellt werden.