Betreff
Mittelbereitstellung für das Sozialraumbudget nach dem Kita-Zukunftsgesetz Rheinland-Pfalz
Vorlage
0823/2021
Aktenzeichen
50.00
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Stadtrat beschließt, nach den Vorberatungen in der Arbeitsgruppe Kindertagesbetreuung, im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, dass die im Jahr 2021 benötigten Mittel i. H. v. 2.592.532 € und im Jahr 2022 benötigten Mittel i. H. v. 5.314.690 € für das „Sozialraumbudget“ nach § 25 Abs. 5 KiTaG, vorbehaltlich der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2021/2022 durch die ADD, außerplanmäßig bereitgestellt werden.