Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss /der Wirtschaftsausschuss empfiehlt / der Stadtrat stimmt dem Abschluss des nachfolgenden Vertrages zu:

 

Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB zum Bebauungsplan "Ehemalige Brauerei Wormser Straße (W 105)" zwischen der Landeshauptstadt Mainz und der Investorin (Fischer & Co. GmbH & Co. KG)