hier: Gastronomische Nutzung der Südmole
Die Verwaltung nimmt wie folgt
Stellung:
Im
Bereich der Südmole wurde mit dem Grundstück Gemarkung Mainz, Flur 26, Nr.
93/17 eine Parzelle gebildet, die
zukünftig für eine gastronomische Versorgung der Südmole angedacht ist. Als
Eigentümer der Parzelle ist aktuell noch die Zollhafen GmbH eingetragen. Die
Grundbuchumschreibung in das Eigentum der Stadt Mainz ist beantragt.
Eine
freihändige Vergabe dieses Standorts für ein gastronomisches Angebot ist nicht
möglich, da die Nachfrage nach Ständen am Rheinufer hoch ist. Daher muss jeder
Interessentin / jedem Interessenten die Gelegenheit gegeben werden, sich auf
eine Ausschreibung zum Beispiel in Form eines Interessenbekundungsverfahrens
bewerben zu können.
Auf
Grund der aktuellen Corona-Pandemie und der hiermit verbundenen
Einschränkungen, beabsichtigt die Verwaltung jedoch aktuell nicht, ein
Interessenbekundungsverfahren und eine Vergabe der Standfläche durchzuführen.
Sobald eine verlässliche Situation hierfür eintritt, ist unter Beachtung der
Toilettensituation eine Vergabe anzustreben.