Betreff
Wirtschaftliche Beteiligungen; Mainzer Stadtwerke AG
hier: Beteiligungserwerb der Mainzer Stadtwerke AG i.H.v. 50% an der insertEFFECT GmbH
hier: Beteiligungserwerb der Mainzer Stadtwerke AG i.H.v. 50% an der insertEFFECT GmbH
Vorlage
0212/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der
Ausschuss für Finanzen und der Stadtrat nehmen zur Kenntnis, dass die ADD nach
Abschluss ihrer kommunalaufsichtsbehördlichen Prüfung gem. § 92 Abs. 2 Nr. 3
GemO, den Erwerb der 50%igen Beteiligung an der insertEFFECT GmbH durch die
Mainzer Stadtwerke AG mangels Vorliegen eines öffentlichen Zwecks gem. § 85
Abs. 1 Nr. 1 nicht mitgetragen hat.