Der aktuelle
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Mainz stammt in seiner wesentlichen
inhaltlichen Substanz aus den 90er Jahren des vorherigen Jahrhunderts und ist
damit veraltet. Der FNP ist am 24.05.2000 wirksam geworden. Seit diesem
Zeitpunkt haben sich, neben den abgeschlossenen Änderungsverfahren, zwar
zahlreiche redaktionelle Korrekturen bei den Darstellungen und nachrichtlichen
Übernahmen aufgrund aktueller Gesetze und Beschlussfassungen zu Planungszielen
ergeben. Auch bezüglich der Realnutzung wurde eine Ergänzung und Anpassung an
den tatsächlich vorhandenen Bestand erforderlich. All diese Vorgaben wurden
2004 zum ersten und 2010 zum zweiten Mal in einer redaktionellen Fortschreibung
des FNP zusammengefasst. Eine qualitative Fortentwicklung fand nicht statt.
Die Geltungsdauer muss sich
an den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde orientieren. Da das
Aufstellungsverfahren für einen FNP in der Regel einige Jahre in Anspruch nimmt
und die öffentliche Hand auch für Planungssicherheit zu sorgen hat, ist eine
Geltungsdauer von 10 bis 15 Jahren anzustreben. Auch in allen einschlägigen
Kommentaren (auch übergeordneter Behörden) wird diese Geltungsdauer empfohlen,
die in Mainz bereits seit mindestens 5 Jahren abgelaufen ist.
Darüber hinaus heißt es in §
5 (3) Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz: „Die Landschaftspläne werden als
naturschutzfachlicher Planungsbeitrag für die Flächennutzungspläne erstellt und
unter Abwägung mit den anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als
Darstellungen in die Flächennutzungspläne aufgenommen.“ Gemäß § 5 (4) müssen
Abweichungen vom Landschaftsplan begründet werden. Aber derzeit fehlt die
notwendige Rechtsverbindlichkeit des neuen Mainzer Landschaftsplans im gültigen
FNP der Stadt Mainz. Die ÖDP ist der Auffassung, dass nach über 20 Jahren die
aktuellen Anforderungen einer nachhaltigen Stadtentwicklung unter Beachtung des
Klima-, Umwelt- und Naturschutzes sich auch in einem Flächennutzungsplan
wiederfinden muss.