Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 1381/2020 - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN / DIE LINKE;
hier: Pflege des öffentlichen Raums - Toilettenanlage an der Uferpromenade des Zollhafens einrichten
Vorlage
2060/2020
Aktenzeichen
23 10 89 1
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Reduzierung der Kosten bei den öffentlichen Toilettenanlagen im Mainzer Stadtgebiet ist eine der Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen des Kommunalen Entschuldungsfonds. Demnach sollen durch Optimierung der Unterhaltung künftige Haushaltsverbesserungen entstehen, die künftigen jährlichen Erstattungsbeiträge somit reduziert werden. Um hier einen Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 134.276,66 EUR erreichen zu können, dürfen die Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der öffentlichen Toilettenanlagen eine Höhe von 260.000 EUR pro Jahr nicht übersteigen.

 

Tatsächlich beliefen sich die Kosten im Jahr 2019 auf rund 421.123,34 EUR. Für das Jahr 2020 wird mit Kosten von mindestens 365.000 EUR gerechnet. Die Abschlagszahlungen für die gegenwärtig bestehenden Toilettenanlagen wurden durch den Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR für das Jahr 2020 auf monatlich 27.500 EUR, also insgesamt 330.000 EUR, festgelegt.

 

Bei einem Haushaltsansatz von 330.000 EUR für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der öffentlichen Toiletten im Jahr 2020 wird deutlich, dass für die Errichtung weiterer Anlagen – auch im Hinblick auf den Konsolidierungsbeitrag im Rahmen des Kommunalen Entschuldungsfonds – kein finanzieller Spielraum besteht.

 

Dementsprechend ist eine Realisierung einer neuen Toilettenanlage im Bereich des Mainzer Zollhafens derzeit nicht möglich.