hier: Pflege des öffentlichen Raums - Toilettenanlage an der Uferpromenade des Zollhafens einrichten
Die Verwaltung nimmt wie folgt
Stellung:
Die
Reduzierung der Kosten bei den öffentlichen Toilettenanlagen im Mainzer
Stadtgebiet ist eine der Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen des Kommunalen
Entschuldungsfonds. Demnach sollen durch Optimierung der Unterhaltung künftige
Haushaltsverbesserungen entstehen, die künftigen jährlichen Erstattungsbeiträge
somit reduziert werden. Um hier einen Konsolidierungsbeitrag in Höhe von
134.276,66 EUR erreichen zu können, dürfen die Kosten für die Unterhaltung und
Bewirtschaftung der öffentlichen Toilettenanlagen eine Höhe von 260.000 EUR pro
Jahr nicht übersteigen.
Tatsächlich
beliefen sich die Kosten im Jahr 2019 auf rund 421.123,34 EUR. Für das Jahr
2020 wird mit Kosten von mindestens 365.000 EUR gerechnet. Die
Abschlagszahlungen für die gegenwärtig bestehenden Toilettenanlagen wurden
durch den Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR für das Jahr 2020 auf monatlich 27.500
EUR, also insgesamt 330.000 EUR, festgelegt.
Bei
einem Haushaltsansatz von 330.000 EUR für die Unterhaltung und Bewirtschaftung
der öffentlichen Toiletten im Jahr 2020 wird deutlich, dass für die Errichtung
weiterer Anlagen – auch im Hinblick auf den Konsolidierungsbeitrag im Rahmen
des Kommunalen Entschuldungsfonds – kein finanzieller Spielraum besteht.
Dementsprechend ist eine Realisierung einer neuen Toilettenanlage im Bereich des Mainzer Zollhafens derzeit nicht möglich.